Krankenversicherungspflicht
Zuständiges Departement: Finanzdepartement Zuständige Amtsstelle: Gesundheitsamt Verantwortlich: Gut, Werner Krankenversicherungspflicht in der Schweiz Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Art. 3 Versicherungspflichtige Personen
Leistungsumfang der Grundversicherung: Art. 24 bis 31 KVG Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Ausnahmen von der Versicherungspflicht: Art. 2 bis 6 KVV Bilaterale Abkommen mit der EU - Krankenversicherungspflicht Am 1. Juni 2002 sind die Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Eines der sieben sektoriellen Abkommen betrifft die Personenfreizügigkeit, welches auch die Koordination der sozialen Sicherheit regelt. Neben den bisher in der Schweiz krankenversicherungspflichtigen Personen sind neu auch Schweizer und EU-Staatsangehörige krankenversicherungspflichtig, wenn sie im EU-Raum wohnen, aber in der Schweiz erwerbstätig sind (z.B. Grenzgänger/-innen). Die gleichen Regelungen gelten auch für EFTA-Staatsangehörige. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch auf ihre nicht-erwerbstätigen Familienangehörigen. Dasselbe gilt für die im EU-Raum wohnenden nicht-erwerbstätigen Familienangehörigen von Staatsangehörigen eines EU-Staates, die in der Schweiz wohnen und arbeiten (z.B. Familienangehörige von Kurzaufenthaltern). Die Versicherungspflicht der Familienangehörigen leitet sich von der Person mit Anknüpfungspunkt an den Kanton ab. Sie sind beim gleichen Schweizer Krankenversicherer zu versichern. Das Freizügigkeitsabkommen sieht zahlreiche Ausnahmen von der obligatorischen Unterstellung unter die schweizerische Versicherung vor (siehe Merkblatt). Gesuch um Ausnahme von der Versicherungspflicht Für ein Gesuch um Ausnahme von der Versicherungspflicht für die Krankenpflegeversicherung in der Schweiz (Grundversicherung)sind folgende Unterlagen einzureichen:
Gemeinsame Einrichtung KVG, Internationale Leistungsaushilfe Gibelinstrasse, 25, 4500 Solothurn Tel. 032 625 48 20 Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 33, 3003 Bern Tel. 031 322 90 11 Publikationen
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