Kulturförderung, BeitragsgesuchWofür kann ein Gesuch gestellt werden? Es können Gesuche zu kulturellen Projekten und Veranstaltungen aller Kultursparten gestellt werden, die einen engen Bezug zum Kanton Obwalden (z.B. Thema, Mitwirkende, Aufführungsort) oder allenfalls zum Kulturraum Zentralschweiz haben. Es wird schwerpunktmässig das professionelle Kulturschaffen unterstützt. Was muss ein Gesuch enthalten?
Wohin muss das Gesuch geschickt werden? Gesuche müssen per Post gestellt werden an: Bildungs- und Kulturdepartement Fachstelle Kulturförderung Postfach 1262 6061 Sarnen Gesuche per E-Mail, Telefax o.ä. werden nicht behandelt! Nach welchen Kriterien wird das Gesuch beurteilt? Selbstverständlich muss jedes Gesuch individuell behandelt und überprüft werden. Hauptkriterien sind jedoch immer:
Je nach Projekt werden die jeweiligen Kriterien unterschiedlich gewichtet. Zusätzliche Informationen zur Beurteilung eines Beitragsgesuches finden Sie unter "Publikationen". Wann wird eine Antwort erteilt? Die Kantonale Kulturkommission hält 2021 sechs ordentliche Sitzungen an folgenden Terminen ab: Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor besagten Terminen eingegangen sein, damit es von der Kulturförderungskommission behandelt werden kann. Das Gesuch wird wenn möglich innerhalb Monatsfrist nach der jeweiligen Sitzung schriftlich beantwortet. Gesuche für Filmförderung müssen vor der Diskussion in der Kulturförderungskommission der Innerschweizer Filmfachgruppe vorgelegt werden. Vorgaben für die Eingabe an die Innerschweizer Filmfachgruppe finden Sie hier. Bei einem positiven Entscheid ist an die Auszahlung unter anderem die Bedingung geknüpft, das Logo der kantonalen Kulturförderung auf den Drucksachen aufzuführen. Unter "Dokumente" finden Sie das Logo der kantonalen Kulturförderung in Farbe oder schwarz/weiss in verschiedenen Formaten zum Downloaden.
Publikationen
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