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Schulaufsicht

Die Schulen im Kanton Obwalden sind teilautonom. Das bedeutet, dass die Schulleitungen und die kommunalen Schulbehörden selbstverantwortlich ihre Schulen führen und für das Qualitätsmanagement zuständig sind.
Gemäss Bildungsgesetz (BiG) Art. 122 ist das zuständige Departement für den Vollzug der Bildungsgesetzgebung zuständig. Innerhalb des Bildungs- und Kulturdepartementes übernimmt das Amt für Volks- und Mittelschulen (AVM) diverse Controlling- und Aufsichtsfunktionen.

Vorrangiges Ziel der Schulaufsicht ist die Förderung und Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts und der Schule als Ganzes.
Durch die Aufsichtstätigkeit soll gewährleistet werden, dass in allen Gemeinden ein vergleichbares und qualitativ hochstehendes Volksschulangebot besteht.

Die Schulaufsicht arbeitet im Wesentlichen mit den folgenden "Instrumenten"
  • Beobachtung und Begleitung
  • Analyse von Dokumenten
  • Aufsichtsgespräche mit den Schulleitungen
  • Aufsichtsbesuche im Bereich Privatschulen bzw. Privatunterricht

Nach Art. 27 des Bildungsgesetzes (BiG) müssen alle Lehrpersonen, die im Kanton unterrichten, über eine kantonale Lehrbewilligung verfügen. Mehr dazu unter der Dienstleistung «Lehrbewilligung Lehrpersonen».

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