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Zusätzliche 3,33 Millionen Franken zur Behebung von Waldschäden

11. November 2021
Die Waldschadenssituation im Kanton Obwalden hat sich in den letzten Jahren infolge Trockenheit, Lawinenniedergängen und Sturmereignissen sowie der damit verbundenen Borkenkäferentwicklung zugespitzt. Um die Waldschäden weiterhin zeit- und fachgerecht beheben zu können, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Zusatzkredit von 3,33 Millionen Franken.

Am 5. Dezember 2019 beschloss der Kantonsrat Obwalden Rahmenkredite für die Programmvereinbarungen 2020 bis 2024 mit dem Bund im Umweltbereich, darunter auch die Programmvereinbarung Wald. Sie umfasst Massnahmen zur Pflege des Obwaldner Waldes, zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Schutzfunktion des Waldes. Für die Pflege der Wälder werden die Waldeigentümer mit Beiträgen abgegolten, die durch Bund, Kanton und Gemeinde bereitgestellt werden. Für das in der Programmvereinbarung Wald enthaltene Programmteilziel Waldschutz setzte der Kanton insgesamt 1,17 Millionen Franken ein. Dieser Betrag orientierte sich am langjährigen Umfang der erwarteten Waldschäden. Ausserordentliche Naturereignisse wie Stürme, Trockenperioden oder Borkenkäferbefall waren dabei nicht eingerechnet.

In den Jahren 2018, 2019 und 2020 ereigneten sich allerdings mehrere Lawinen- und Sturmereignisse. Hinzu kommen seit 2018 mehrere Trockenheitsperioden und damit verbunden auch vermehrter Borkenkäferbefall. Aufgrund dieser Entwicklung spitzte sich die Waldschadenssituation im Kanton Obwalden – ähnlich wie in vielen Gebieten der Schweiz – dramatisch zu. Insgesamt werden aufgrund der bereits eingetretenen Schadenereignisse und der sich veränderten Umwelteinflüsse für die Programmperiode 2020 bis 2024 total 95 000 bis 100 000 Kubikmeter Schadholz erwartet. Bei der Programmvereinbarung wurde noch von einer rund viermal tieferen Schadholzmenge von 25 600 Kubikmeter ausgegangen.

Waldschutzmassnahmen verhindern gravierende Schäden
Zur Verhinderung von weiteren Folgeschäden wurden die Waldschäden rasch und konsequent behoben. "Dieses Vorgehen muss in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt werden, um die Schutzwirkung der Wälder zu erhalten", erklärt Josef Hess, Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements. Um die Waldschäden weiterhin zeit- und fachgerecht beheben zu können, ist ein Zusatzkredit von 3,33 Millionen Franken zu den erwähnten Rahmenkrediten notwendig. "Unterbleiben solche Waldschutzmassnahmen, ist mit einem weiterhin hohen Befallsdruck durch Borkenkäfer im Schutzwald und entsprechend gravierenden Schäden zu rechnen. Dies kann dazu führen, dass weit teurere Massnahmen notwendig werden, um die Sicherheit für die unterliegenden Gebiete zu gewährleisten", sagt Josef Hess.

Für die Behebung und Verhütung von Waldschäden in der erwähnten Programmperiode werden aktuell Gesamtkosten in der Höhe von 10 Millionen Franken anstelle von 2,6 Millionen Franken erwartet. Aufgrund des festgelegten Kostenteilers (Bund 40 Prozent, Kanton 45 Prozent, Gemeinden 15 Prozent) entspricht dies einem Kantonsbeitrag von 4,5 Millionen Franken. Abzüglich des durch den Kantonsrat bereits genehmigten Betrags von 1,17 Millionen Franken werden zusätzliche Kantonsbeiträge in der Höhe von 3,33 Millionen nötig sein.

Der Kantonsrat wird den Bericht und Antrag des Regierungsrats an der Sitzung vom 2. Dezember 2021 behandeln.

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