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Der Kantonsrat wird im Dezember 2021 letztmals zwei Einbürgerungsgesuche beraten

4. November 2021
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die letzten zwei altrechtlichen Einbürgerungsgesuche. Alle nachfolgenden Gesuche werden von der kantonalen Einbürgerungskommission nach neuem Einbürgerungsrecht beurteilt.

Das Schweizer Bürgerrecht ist dreiteilig. Für eine Einbürgerung bedarf es daher der Bewilligung von Bund, Kanton und Gemeinde. Im Kanton Obwalden war bisher der Kantonsrat für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts verantwortlich. Neu werden die Gesuche von der kantonalen Einbürgerungskommission beurteilt.

Damit geht eine lange Ära der Einbürgerung zu Ende, in der die Erteilung des Bürgerrechts vor allem als politischer Akt betrachtet wurde. Die entscheidende Weiterentwicklung begann im Jahr 2003, in welchem das Bundesgericht die Einbürgerung inhaltlich als Verwaltungsakt qualifizierte. In der Folge breitete sich eine Rechtsunsicherheit aus, welche die ganze schweizerische Einbürgerungslandschaft erfasste. Mangels gesetzlichen Alternativen wurden im Kanton Obwalden die Einbürgerungen für mehrere Jahre ausgesetzt. Im Januar 2006 hat der Kantonsrat die Anpassung der Bürgerrechtsgesetzgebung an die neue Rechtsprechung beschlossen. Das dagegen eingereichte Referendum wurde an der Volksabstimmung im Mai 2006 mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Die Gemeindeversammlungen und der Kantonsrat sind politische Entscheidungsorgane. Ihnen war der Erlass von Verwaltungsakten grundsätzlich fremd. Trotzdem gingen auch die Obwaldner Einbürgerungsorgane weitgehend dazu über, die Einbürgerung nicht mehr als einen politischen, sondern als einen verwaltungsrechtlichen Akt zu sehen. Augenscheinlich dafür war, dass die ablehnenden Entscheide der Gemeindeversammlungen oder des Kantonsrats so ausgestaltet wurden, dass nun dagegen auch ein ordentliches Rechtsmittel ergriffen werden konnte. Die revidierte Einbürgerungsgesetzgebung hatte rund zwölf Jahre Bestand. Am 1. Januar 2018 trat dann das neue und heute geltende Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht in Kraft und mit ihm die Totalrevision der Obwaldner Bürgerrechtsgesetzgebung. Regierungsrat Christoph Amstad erinnert sich gut an diese Abstimmung: "Der Nachtrag zur Kantonsverfassung wurde mit einer grossen Mehrheit von rund 78% Ja-Stimmen angenommen und war breit abgestützt."

Ein Hauptziel der Revision war die weitere Entpolitisierung der Einbürgerung. Man kam zum Schluss, dass der Kantonsrat nicht mehr das geeignete Organ war, um über den Verwaltungsakt der Einbürgerung zu entscheiden. Man entschied sich für die Einsetzung einer Kommission, bei deren Wahl allerdings die im Kantonsrat vertretenen Parteien mit Fraktionsstärke angemessen zu berücksichtigen sind. Christoph Amstad berichtet, "dass der Einbürgerungsakt mit der Revision immerhin weiter, aber nicht vollständig entpolitisiert und versachlicht wurde".

Seit dem Jahr 2018 werden die Fälle nach neuem Recht durch die Einbürgerungskommission beurteilt. Die Aufgaben von Regierung und Kantonsrat im Bereich der Einbürgerungen sind mit dem Entscheid über die vorliegenden letzten beiden Gesuche nun beendet und vollständig zur Einbürgerungskommission übergegangen.

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