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Regierungsrat eröffnet Vernehmlassung zur Einführung des Grundbuch-Auskunftsportals Terravis

1. Februar 2021
Der Regierungsrat will per 1. Januar 2022 das elektronische Auskunftsportal Terravis in Betrieb nehmen. Es ermöglicht Urkundspersonen, Kreditinstituten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern. Gleichzeitig soll eine öffentliche Eigentümerabfrage im Internet eingeführt werden.

Terravis ist ein elektronisches Auskunftsportal über Grundbuchdaten, welches den schweizweiten Zugriff auf Grundbuchdaten und den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern ermöglicht. Berechtigte Personen können Grundbuchauszüge jederzeit selber und elektronisch beziehen. Dieser Datenaustausch erfolgt schnell, sicher und medienbruchfrei. Terravis ist bereits in 18 Kantonen im Einsatz.

Der Kanton Obwalden ist einer der wenigen Kantone, welcher Urkundspersonen, Kreditinstituten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch keinen elektronischen Zugang anbietet. Das Auskunftsportal Terravis soll nun eingerichtet und ab dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen werden. Um Terravis einzuführen, müssen die Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats über den Zugriff auf Daten des EDV-Grundbuchs (GDB 213.412) gänzlich angepasst werden. Auch die Verordnung über die Grundbuchgebühren (GDB 213.61) soll in diesem Zusammenhang einer Totalrevision unterzogen werden.

Gleichzeitig mit der Einrichtung des Auskunftsportals Terravis soll die öffentliche Eigentümerabfrage im Internet, verknüpft mit dem Geoinformationssystem WebGIS, eingeführt werden.

Einführung entspricht Bedürfnis der Privatwirtschaft
Die Einführung von Terravis gestaltet die Grundbuchprozesse für alle Beteiligten effizienter. Zudem entspricht sie einem starken Bedürfnis der Privatwirtschaft. „Die Grundbuchprozesse werden damit für die Beteiligten effizienter. Damit kann auch ein wesentlicher Schritt in der Umsetzung von E-Government im Kanton Obwalden gemacht werden“, hält Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler fest.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 4. April 2021. Anschliessend wird der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Kantonsrats verabschieden. Es ist vorgesehen, dass die revidierten Bestimmungen per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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