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Energieförderprogramm 2021: Zielgerichteter Mitteleinsatz für die energieeffizienten Gesamtsanierungen verstärkt

11. Januar 2021
Der Regierungsrat hat das Förderprogramm 2021 für Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Zusammen mit den Mitteln aus der CO2-Abgabe stehen insgesamt eine Million Franken zur Verfügung.

Mit der kontinuierlichen Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms wird die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unterstützt. Die Bundesmittel aus der CO2-Abgabe fallen im Jahr 2021 ähnlich aus wie im Vorjahr. Insgesamt stehen rund eine Million Franken Fördermittel für das Energieförderprogramm 2021 zur Verfügung.

Das Förderprogramm 2021 bleibt fast identisch mit dem Förderprogramm 2020 und weist lediglich zwei inhaltliche Anpassungen auf. Zum einen wird die Beitragshöhe bei Einzelbauteilsanierungen von 60 Franken pro Quadratmeter auf 40 Franken pro Quadratmeter gesenkt. Dies soll helfen, die budgetierten Fördermittel, welche in den vergangenen Jahren bereits im Spätsommer ausgeschöpft waren, zielgerichtet und möglichst über das ganze Jahr verteilt einzusetzen.

Eine zweite inhaltliche Anpassung beinhaltet die Streichung der Bonusvariante zu den Einzelbauteilsanierungen, bei der neben der Einzelbauteilsanierung mindestens 90 Prozent aller Hauptflächen saniert werden müssen. Aufgrund der fehlenden Nachfrage wird diese Massnahme im Förderprogramm 2021 nicht mehr angeboten.

Mit einer Beibehaltung der bisherigen Fördersätze für die Gesamtsanierungen (Beitragshöhe für Bonus der Gebäudehülleneffizienz) wird die besonders effiziente Gesamtsanierung auch in Zukunft interessant bleiben.

Das Förderprogramm 2021 umfasst somit Einzelbauteilsanierungen, Gesamtsanierungen, hocheffiziente MINERGIE-P Neubauten, den Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, den Einsatz von Holzenergie und Sonnenkollektoren sowie die kantonale Energieberatung. Die energetische Betriebsoptimierung und das Beratungsangebot mit dem „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ GEAK Plus sowie die Impulsberatungen bleiben ebenfalls im Programm.

Das Fördermodell 2021 ist inhaltlich mit den Zentralschweizer Kantonen, insbesondere mit den Kantonen Nidwalden und Uri, abgestimmt. Die Fördergesuche müssen elektronisch über ein Webportal erfasst werden: https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch

Detaillierte Auskünfte zum Ablauf der Energieberatung und zum Fördermodell erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Hoch- und Tiefbauamt, Abteilung Hochbau und Energie, Telefon 041 666 64 24.

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