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Covid-19: Regierungsrat erlässt Massnahmen in Heimen und an Schulen

25. November 2021
Für einen Besuch in Heimen oder anderen sozialmedizinischen Institutionen im Kanton Obwalden ist neu ein Covid-Zertifikat oder ein negativer Covid-19-Testnachweis nötig. Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, dass nicht-geimpftes bzw. nicht-genesenes Gesundheitsfachpersonal mit Kontakt zu Patienten oder Bewohnern sich zwei Mal wöchentlich testen lassen muss. Des Weiteren wird eine Maskenpflicht an den Schulen ab Sekundarstufe I eingeführt, sofern sich weniger als 80 Prozent der Personen am Schulstandort repetitiv testen lassen.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) ist in den letzten Wochen und Tagen in der ganzen Schweiz, auch im Kanton Obwalden, stark angestiegen. Die Inzidenz (Anzahl Fälle pro Einwohner/innen) liegt im Kanton Obwalden deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt. Aktuell steigen die Neuinfektionen in der ganzen Bevölkerung, jedoch insbesondere bei jüngeren Personen. Die Zahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen im Umfeld der Obwaldner Schulen ist in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen. So sind aktuell rund vier Mal so viele Schülerinnen und Schüler in Isolation wie noch anfangs November.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund dieser Situation Handlungsbedarf dringend angezeigt ist. Er hat deshalb folgende Massnahmen beschlossen:

  • Besucherinnen und Besucher in Altersheimen, Spitälern oder anderen sozialmedizinischen Institutionen müssen neu ein Covid-19-Zertifikat oder einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Der Bund übernimmt die Testkosten für Besuche in den entsprechenden Einrichtungen.
  • Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Institutionen, welche Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern haben, müssen sich zwei Mal wöchentlich auf Covid-19 testen lassen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind bereits geimpfte oder genesene Mitarbeitende.
  • An allen Schulen ab Sekundarstufe I gilt in allen Innenräumen eine Maskenpflicht, sofern weniger als 80 Prozent der am Schulstandort anwesenden Personen am repetitiven Testen teilnehmen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, wie etwa im Sport- und Musikunterricht. Im Sportunterricht sind Kontaktsportarten verboten und im Musik- und Instrumentalunterricht müssen ausreichende Abstände eingehalten werden.

Prävention und Infektionsschutz im Vordergrund

"Übergeordnetes Ziel dieser Massnahmen ist es, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen", erklärt die Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser. Sie ergänzt: "Mit den Massnahmen an den Schulen wollen wir den Präsenzunterricht auch mit den aktuell steigenden Fallzahlen möglichst sicherstellen können. Die Zertifikatspflicht in den Pflegeheimen dient dazu, die besonders vulnerablen Personen noch besser zu schützen."

Die Massnahmen gelten ab Montag, 29. November 2021. Der Regierungsrat beobachtet die Situation laufend und behält sich vor, die Massnahmen bei Bedarf der aktuellen Lage anzupassen.

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