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Budget 2020 sowie Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung 2020 bis 2023: Konsolidierung des Obwaldner Finanzhaushalts

14. Oktober 2019
Der Regierungsrat hat das Budget 2020 mit einem Aufwandüberschuss von 2,2 Millionen Franken zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 24,7 Millionen Franken. Die Massnahmen der Finanzvorlagen 2019/2020 greifen.

Das Budget 2020 des Kantons Obwalden weist bei einem Aufwand von 321,2 Millionen Franken und einem Ertrag von 319 Millionen Franken ein operatives Ergebnis von -2,2 Millionen Franken aus. Die Sparmassnahmen der vergangenen Jahre zeigen die angestrebte Wirkung. Die Gesetzesanpassungen auf kantonaler Ebene (Steuergesetz, Individuelle Prämienverbilligung, Beteiligung der Einwohnergemeinden am Nationalen Finanzausgleich) haben zu einer Konsolidierung des Finanzhaushalts beigetragen. Aus dem Nachtrag zum Steuergesetz (Finanzvorlage 2020) erwartet der Regierungsrat für 2020 Mehreinnahmen von 11,1 Millionen Franken. Erstmals seit 2012 wird keine Auflösung der Schwankungsreserve budgetiert. Die Basis für mehr Ruhe und Verlässlichkeit in der Obwaldner Finanzpolitik ist damit gelegt. Weiterhin ist allerdings eine strikte Ausgabendisziplin unabdingbar.

Restriktive Budgetierung bei den Ausgaben – höherer regionalpolitischer Beitrag an das Kantonsspital Obwalden
Der betriebliche Aufwand beruht auf einer restriktiven Budgetierung und steigt gegenüber dem Vorjahr nur um 0,3 Prozent auf 296,4 Millionen Franken (Budget 2019: 295,5 Millionen Franken). Die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes bezüglich Schuldenbegrenzung werden in der Erfolgsrechnung eingehalten. Im Gesundheitsbereich wurde der regionalpolitische Beitrag an das Kantonsspital Obwalden um 1 Million auf nunmehr 3,5 Millionen Franken erhöht. Ebenso erfährt die Abgeltung an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen eine Steigerung von knapp 0,4 Millionen auf 4,4 Millionen Franken. Bei den Behandlungskosten wird mit gleichbleibenden Kosten gerechnet. Bei den Krankenkassenprämien wird von einem geringen Anstieg ausgegangen. Dies führt dazu, dass bei der Prämienverbilligung gegenüber der Rechnung 2018 nur mit 0,7 Millionen Franken höheren Ausgaben gerechnet wird. Bei den Beiträgen an ausserkantonale Schulen (Mittelschulen/Tertiäre Bildung) werden 15,6 Millionen Franken budgetiert – was der Höhe der Rechnung 2018 entspricht.

Marktgerechte Löhne für das Personal
Für die vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist der Kanton auf engagierte, kompetente und gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Marktgerechte Löhne sind ein zentrales Element, die Arbeitsbedingungen konkurrenzfähig zu halten. Über alle Funktionen hinweg betrachtet, liegen die Löhne in der Obwaldner Kantonsverwaltung gegenwärtig rund acht Prozent unter denjenigen der Zentralschweizer Kantone. Die Fluktuationsrate ist vergleichsweise hoch und der Kanton bekundet namentlich bei der Rekrutierung von Fach- und Führungskraftstellen Schwierigkeiten. Um den Rückstand auf die Benchmarkregion Zentralschweiz zu reduzieren, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat deshalb mit dem Budget 218 000 Franken für strukturelle Lohnmassnahmen. Am laufenden Abbauprozess von 20 Vollzeitstellen bis Ende 2020 hält der Regierungsrat hingegen ebenso fest wie am Personalstopp, der seit 2015 gilt. Insgesamt bleibt der budgetierte Personalaufwand auf dem Vorjahresniveau und beläuft sich auf 55,8 Millionen Franken.

NFA – erstmaliger Beitrag der Einwohnergemeinden
Im Jahr 2018 zählte der Kanton Obwalden erstmals zu den Gebern im Nationalen Finanzausgleich (NFA). Im Jahr 2020 beträgt die Einzahlung in den Ressourcenausgleich 10,3 Millionen Franken. Der Kanton und die Einwohnergemeinden haben sich im Rahmen der Finanzstrategie 2027+ auf eine Lösung geeinigt, mit der die Lasten aus dem NFA in Einklang mit der Steueraufteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden gesetzt werden können. Mit der vom Kantonsrat zwischenzeitlich verabschiedeten Verordnung teilen sich der Kanton und die Einwohnergemeinden künftige Zahlungen in den NFA bzw. Einnahmen aus dem NFA im Verhältnis ihres Anteils an den Kantons- und Gemeindesteuern sowie des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Der Anteil der Einwohnergemeinden entlastet das Budget 2020 erstmals im Umfang von 5,7 Millionen Franken.

Notwendige Investitionen
In der Investitionsrechnung sind Gesamtausgaben von 84,6 Millionen Franken geplant. Durch die Mitfinanzierung von Dritten (Bund und Einwohnergemeinden) in der Höhe von 59,9 Millionen Franken und durch die Entnahme von Vorfinanzierungen reduzieren sich die Nettoinvestitionen auf 24,7 Millionen Franken. Mittelfristig gelangen mehrere Hochbauprojekte (z.B. Psychiatrie, Polizeigebäude) auf die politische Agenda. Die Naturgefahrenabwehrprojekte bilden weiterhin einen Schwerpunkt der Investitionen.

2020 sind namentlich Investitionen in den Bereichen öffentlicher Verkehr (Beitrag an die Tieflegung und Doppelspurausbau der zb Zentralbahn), Tiefbau (Umfahrung Kaiserstuhl), Naturgefahrenabwehr (Hochwassersicherheit Sarneraatal, Schutzwaldpflege) sowie Darlehen der Neuen Regionalpolitik (NRP) vorgesehen.

Eigenfinanzierung kann nicht eingehalten werden
Der Kantonsrat hat am 12. September 2019 den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz an den Regierungsrat zurückgewiesen. Die Investitionen der Jahre 2017 bis 2021 müssen deshalb nach wie vor zu 100 Prozent selbstfinanziert sein. In Anbetracht der negativen Selbstfinanzierungen der Jahre 2017 und 2018 bzw. des Budgetjahres 2019 ist diese Vorgabe nicht zu erreichen. Gemäss den aktuellen Planzahlen fehlen für den geforderten Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent über die Jahre 2017 bis 2021 rund 75 Millionen Franken. Damit das Budget 2021 wieder gesetzeskonform erstellt werden kann, überarbeitet der Regierungsrat das Finanzhaushaltsgesetz und unterbreitet dem Kantonsrat den neuen Vorschlag in der zweiten Hälfte des Jahres 2020.

Schwerpunktziele des Regierungsrats 2020
Zusammen mit dem Budget 2020 wird dem Kantonsrat die Jahresplanung in Form der Integrierten Aufgaben und Finanzplanung 2020 bis 2023 (IAFP) vorgelegt. Diese stützt sich auf die Langfriststrategie 2022+ und die mittelfristige Amtsdauerplanung 2018 bis 2022 ab. In der rollenden IAFP wird die geplante Umsetzung der staatlichen Ziele und Massnahmen der nächsten Jahre konkretisiert. Die Veränderungen der Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt und wo notwendig zusätzliche Schwerpunkte gebildet, um die strategischen Ziele für die Positionierung und Entwicklung des Kantons zu erreichen.

Die wichtigsten übergeordneten Ziele 2020 des Regierungsrats lauten:

  • Der Auftrag zur Umsetzung der Versorgungsstrategie im Akutbereich liegt dem Regierungsrat vor und der Bericht ist zur Kenntnisnahme an den Kantonsrat verabschiedet.
  • Der Bericht betreffend Evaluation des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
  • Die Aufgabenteilung und Finanzierung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden ist überprüft und entsprechende Lösungsansätze sind erarbeitet.
  • Die STAF-Vorlage ist umgesetzt.
  • Die Immobilienstrategie ist erarbeitet und vom Regierungsrat verabschiedet.

weiterführende Informationen: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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