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Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle aufgelöst

31. März 2021
Der Regierungsrat nimmt den Schlussbericht des Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle zur Kenntnis und löst den Fonds auf. Insgesamt wurden 5,025 Millionen Franken an Einzelpersonen, Vereinen und Kleinunternehmen ausbezahlt. Die meisten Mittel flossen in die Unterstützung des Bereichs Gastgewerbe/Beherbergung. Der Fonds basierte auf einer 5-Millionen-Franken-Schenkung von Eva Maria Bucher-Haefner, Sarnen.

Basierend auf einer 5-Millionen-Franken-Schenkung von Eva Maria Bucher-Haefner, Sarnen, wurde im April 2020 der Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle errichtet. Die Spenderin wollte die Obwaldner Bevölkerung rasch und unbürokratisch finanziell unterstützen. Das eingesetzte Gremium unter dem Vorsitz von alt Regierungsrat Franz Enderli hatte einen grossen Ermessensspielraum, konnte abschliessend und ohne Beschwerdemöglichkeit entscheiden. Weil die Fondsmittel im Januar 2021 ausgeschöpft waren, hat das Gremium seine Arbeit eingestellt und beim Regierungsrat einen Schlussbericht eingereicht. Der Regierungsrat nimmt vom Schlussbericht Kenntnis und löst den Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle auf. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden aufgehoben.

Dem Schlussbericht ist zu entnehmen, dass insgesamt 5,025 Millionen Franken ausbezahlt werden konnten. Nebst der Schenkung von Eva Maria Bucher-Haefner wurden weitere Spenden im Umfang von 66 000 Franken in den Fonds einbezahlt. Mit rund 1,77 Millionen Franken flossen die meisten Mittel in die Unterstützung des Bereichs Gastgewerbe/Beherbergung (35 Prozent). Die Bereiche Industrie/Handel/Gewerbe sowie Gestaltung/Kultur/Musik/Event wurden mit 1,09 Millionen Franken unterstützt (21 Prozent). Das Gremium hat an 19 Sitzungen insgesamt 645 Anträge von Einzelpersonen, Kleinunternehmen oder Vereinen behandelt, davon wurden 479 Anträge (74 Prozent) positiv und 166 Anträge (26 Prozent) negativ beurteilt. Im Durchschnitt wurden pro Gesuch rund 10 500 Franken ausbezahlt. Gemäss Vergabereglement des Gremiums erhielten natürliche Personen maximal 20 000 Franken und juristische Personen maximal 40 000 Franken.

Die Auszahlung des gesamten Fondsvermögens innerhalb eines Jahres entspricht dem Willen der Spenderin. "Dank einem hohen Sitzungsrhythmus und einer effizienten Bearbeitung der Gesuche konnten die Unterstützungsbeiträge in der Regel innert zehn Tagen nach Gesucheingang ausbezahlt werden. Das Gremium hat damit den Willen der Schenkerin umgesetzt und eine grosse Arbeit geleistet", sagt der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad. Diese Möglichkeit der raschen und unbürokratischen Unterstützung der Obwaldner Bevölkerung war ein positives Zeichen in dieser anspruchsvollen Zeit. "Wir danken Eva Maria Bucher-Haefner, dass sie diese Hilfestellung mit Ihrer Schenkung ermöglicht hat und dem Gremium für seine gute und speditive Arbeit".

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