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Coronavirus: Regierungsrat dankt dem Bundesrat und erwartet von ihm Gleichbehandlung im Bereich Detailhandel sowie rasche Klarheit für Gastronomie und Tourismus

22. April 2020
Der Regierungsrat nimmt in seinem Schreiben an den Bundesrat Bezug zu den in einem „offenen Brief“ geäusserten Anliegen des Gewerbeverbands Obwalden, der Obwaldner Tourismusorganisationen, zweier Obwaldner Kantonalparteien sowie den Obwaldner Vertretern im Bundesparlament betreffend Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.

In seinem Schreiben dankt der Regierungsrat dem Bundesrat für die geleisteten Arbeiten zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie: „Wie beim Bundesrat stehen auch für den Regierungsrat Obwalden bei allen Schritten der Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmenden und Kunden im Vordergrund.“ Daneben gelte es, wirtschaftliche Schäden zu vermindern, soweit dies verhältnismässig und zumutbar sei.

Explizit begrüsst der Regierungsrat, dass der Bundesrat in seiner Planung zur Lockerung der Schutzmassnahmen den Spitälern erlaubt, wieder sämtliche Eingriffe vornehmen dürfen.

Mögliche Ungleichbehandlungen vermeiden
In seinem Schreiben ersucht der Regierungsrat den Bundesrat, bei den weiteren Schritten Ungleichbehandlungen von Grossverteilern und sonstigen Läden zu vermeiden und dies bei den Erläuterungen entsprechend festzuhalten: „Die von den Lebensmittelläden erfolgreich praktizierten Massnahmen zum Social Distancing beim Einkauf lassen sich mittels adaptierter Konzepte problemlos auch vom Detailhandel und Dienstleistern anwenden“, schreibt der Regierungsrat. Unterschiedliche Handhabungen in diesem Bereich würden deshalb nicht verstanden.

Rasch Klarheit für Gastronomie und Tourismus schaffen
Der Tourismus leistet gerade im Kanton Obwalden einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung. Für Obwalden sei es deshalb von grosser Wichtigkeit, dass für den Bereich Gastronomie / Hotellerie aber ebenso für die touristischen Transportanlagen Klarheit für das weitere Vorgehen geschaffen wird. Der Regierungsrat bittet den Bundesrat deshalb, den entsprechenden Zeitplan möglichst rasch vorzulegen.

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20-28_MM_RR_Covid-19_Schreiben_an_BR.pdf Download 0 20-28_MM_RR_Covid-19_Schreiben_an_BR.pdf
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