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Kantonale Verwaltung führt einheitliches IKS ein

30. September 2021
Der Regierungsrat hat im April 2021 beschlossen, in der kantonalen Verwaltung ein einheitliches Internes Kontrollsystem (IKS) einzuführen. Damit soll das kantonale Finanzvermögen noch besser geschützt werden. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsbestimmungen dazu erlassen. Es ist ihm dabei wichtig, dass sich das IKS auf die wesentlichen finanziellen Risiken beschränkt und pragmatisch umgesetzt wird.

Bereits jetzt führen viele Ämter der kantonalen Verwaltung zwar interne Kontrollen durch, damit die finanzrelevanten Prozesse rechtmässig ausgeführt werden. Bei der Art der Umsetzung und dem Ausmass bestehen jedoch teilweise erhebliche Unterschiede. Der Regierungsrat hat die Situation der internen Kontrollsysteme nun über die ganze Verwaltung hinweg systematisch überprüft und sich dazu entschlossen, ein einheitliches IKS über die ganze Verwaltung einzuführen. Das Finanzdepartement hat die notwendigen Grundlagen dazu erarbeitet. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsbestimmungen dazu erlassen.

In der kantonalen Verwaltung ist das notwendige Know-how für eine einheitliche Einführung eines IKS nicht vorhanden. Darum wird der Einführungsprozess durch die BDO AG Luzern fachlich unterstützt.

Weiter wird während der Einführungsphase in der Finanzverwaltung eine IKS-Fachstelle geschaffen. Die Einführung und der Betrieb eines IKS bedeuten einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand, da sie einer Ausweitung des bestehenden Leistungsauftrags gleichkommen. Um diese zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können, werden die Personalressourcen in der Finanzverwaltung befristet bis 31. Dezember 2023 um 20 Stellenprozent erhöht.

Um die Kontrollen im Rahmen des IKS in der Verwaltung professionell durchführen zu können, wird ein IT-Tool eingeführt. Der Zeitplan sieht vor, dass das Finanzdepartement im Jahr 2022 als Pilotprojekt ein einheitliches IKS erhalten wird. Im Jahr 2023 führen dann die Staatskanzlei und die anderen Departemente das IKS ebenfalls ein.

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