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Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen: Ausbezahlte Finanzhilfen

22. Dezember 2021
Im Kanton Obwalden sind im ersten und zweiten Zeitfenster total 200 Gesuche eingegangen. Bis auf ein einziges Gesuch hat das Expertengremium alle Anträge 2021 beurteilt. Nach Änderungen des Bundes bei den Rahmenbedingungen wurden die betroffenen Unternehmen jeweils direkt kontaktiert. Insgesamt wurden Finanzhilfen in der Höhe von über 26,8 Millionen Franken ausbezahlt.

Der Kanton Obwalden beteiligt sich an den Covid-19-Härtefallmassnahmen des Bundes. Für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen stehen im Kanton Obwalden maximal 24 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton ist verpflichtet, an diesen Betrag einen Anteil von 7,2 Millionen Franken beizusteuern (30 Prozent). Dabei kann er auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinden zählen. Bis jetzt wurden von diesem Betrag rund 18 Millionen Franken ausbezahlt. Die restlichen 8,8 Millionen Franken gingen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken und werden vollständig vom Bund getragen.

Gastronomie und Hotellerie erhalten am meisten Finanzhilfen
Über die Gesuche entscheidet das vom Regierungsrat eingesetzte fünfköpfige Expertengremium unter dem Vorsitz von Landammann Daniel Wyler. Insgesamt wurden 200 Gesuche eingereicht. Bis auf ein Gesuch hat das Expertengremium alle Gesuche erledigt. Am meisten kantonale Finanzhilfen erhielten die Gastronomie (47,3 Prozent) und die Hotellerie (23 Prozent).

Ausserordentliche Hilfen
Der Bundesrat hat an seinen Sitzungen vom 18. Juni 2021 und 24. November 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Danach konnten Unternehmen, die im Vergleich mit dem Referenzumsatz einen Umsatzrückgang von über 70 Prozent aufwiesen, mit mehr Mitteln unterstützt werden. "Wir haben diese Unternehmen direkt kontaktiert und konnten elf betroffene Betriebe mit zusätzlich rund 800 000 Franken unterstützen", zeigt Landammann Daniel Wyler auf.

Der Regierungsrat hat zudem an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 die kantonalen Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19 Härtefallmassnahmen geringfügig angepasst und eine Grundlage für die Zuteilung der Bundesratsreserve aufgenommen. Demzufolge können Unternehmen aus besonders betroffenen Branchen, die bereits am Härtefallprogramm teilnahmen und finanziell immer noch stark unter den Massnahmen leiden, zusätzlich unterstützt werden, sofern sie die Voraussetzungen nach Bundesrecht erfüllen. Das Volkswirtschaftsdepartement wird die betroffenen Betriebe wiederum direkt kontaktieren.

Die aktuelle pandemische Situation verlängert das Härtefallprogramm
Aufgrund der Entscheide in der vergangenen Dezembersession der Eidgenössischen Räte zeichnet sich ab, dass die Wirtschaftshilfen bis Ende 2022 verlängert werden. Die Anpassungen im Bundesrecht sollen im Januar 2022 erfolgen. "Wir stehen im Austausch mit dem Bund, damit wir unser Härtefallprogramm rechtzeitig anpassen und damit die besonders betroffenen Branchen weiterhin unterstützen können", sagt Landammann Daniel Wyler.

Dank an die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg
Die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg haben 2021 im Rahmen des kantonalen Härtefallprogramms einen ausserordentlichen Beitrag geleistet. So wurden gemeinsam mit dem Kanton die Rahmenbedingungen erarbeitet, um eine Gleichbehandlung der Unternehmen durch die involvierten Banken sicherstellen zu können. Gleichzeitig fand 2021 ein regelmässiger Informationsaustausch mit dem Volkswirtschaftsamt statt, so dass die Banken aufgrund ihrer Nähe zu den Kundinnen und Kunden deren Anliegen und Sorgen einbringen konnten. Die Banken haben zudem bei der Prüfung der Gesuche eine erste Validierung zum Liquiditätsbedarf und zur Kostenstruktur der gesuchstellenden Unternehmen vorgenommen. Diese erste Einschätzung hat die anschliessende Prüfung der Gesuche durch das Expertengremium ergänzt und jeweils die Profitabilität der Unternehmen bestätigt.

Im Kanton Obwalden werden die Finanzhilfen nur in Kombination – d.h. als Paket – gewährt, konkret als ein Drittel Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und zwei Drittel als A-fonds-perdu-Beitrag. Nach Gutheissung der Härtefallgesuche durch das Expertengremium haben die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg jeweils mit den betroffenen Unternehmen die Darlehensverträge abgeschlossen. Diese Arbeiten waren zeitintensiv, da die Arbeitsprozesse infolge von Etappierungen und teilweiser Aufstockungen der kantonalen Finanzhilfen nicht den üblichen Abläufen entsprachen und teilweise mehrfacher Kundenkontakt nötig war.

Die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg haben diese Aufgaben freiwillig und unentgeltlich übernommen. Dieser solidarische und ausserordentliche Einsatz für die Obwaldner Wirtschaft und vor allem für die KMU ist nicht selbstverständlich. Hervorzuheben ist dabei insbesondere, dass die drei Banken die Darlehen mindestens in den ersten drei Jahren, d.h. bis Ende 2023, zinslos gewähren und damit ebenfalls einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Unternehmen leisten. Der Regierungsrat schätzt diese Unterstützung sehr und dankt dafür den drei Banken und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestens.

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