Handelsregisteranmeldung
Für die Eintragung einer Einzelfirma oder einer Kollektivgesellschaft können untenstehende Dokumente ausgedruckt und im Original per Post an das Handelsregister eingesandt werden.
Der Errichtungsakt einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Dasselbe gilt für die Sitzverlegung einer bestehenden AG oder GmbH in den Kanton Obwalden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an ein Notariat für die Erstellung der für Sie notwendigen Gründungs- bzw. Sitzverlegungsbelege. Diese werden nach der Beurkundung beim Handelsregister eingereicht.
Elektronischer Versand an das Handelsregister: Die Anmeldungsbelege können direkt via Privasphere oder Incamail (an die Adresse hra@ow.ch) eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Handelsregister | +41 41 666 62 21 | hra@ow.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdepartement | +41 41 666 63 32 | Kontaktformular |