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Kanton Obwalden macht vorwärts bei der Solarenergie

30. November 2022
Der Regierungsrat schafft Planungssicherheit und verbessert die Rahmenbedingungen für die Erstellung von weiteren Solaranlagen. Die neuen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Die Solarenergie ist im Kanton Obwalden beliebt. Jede Woche werden zahlreiche neue Photovoltaikanlagen erstellt. Auch für die Elektrifizierung der Automobilität und die Umstellung der Gebäudeheizungen auf Wärmepumpen braucht es in Zukunft noch mehr erneuerbaren Strom.

Seit 2016 gibt es im Kanton Obwalden Ausführungsbestimmungen für die Erstellung von Solaranlagen; diese geben die notwendigen Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung vor und enthalten Gestaltungsvorgaben. Auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen können bereits heute Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden. Sie müssen den zuständigen Behörden lediglich gemeldet werden. In Schutzgebieten und auf Schutzobjekten ist eine Baubewilligung nötig.

Die neuen Ausführungsbestimmungen bringen aktualisierte Vorgaben zu Anlagen auf Flachdächern; diese dürfen auch aufgeständert und mit Aluminiumrahmen erstellt werden. Neu können zudem Anlagen auf Infrastrukturanlagen (z.B. auf Lärmschutzwänden oder an Brücken) erstellt werden. Gut integrierte Fassadenanlagen sind neu in allen Gebieten innerhalb des Kantons möglich. Nicht vorgesehen sind hingegen weiterhin grosse Freiflächenanlagen, die in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Als Hilfestellung für die Planung stellt der Kanton ab 1. Dezember 2022 ein neues Merkblatt zu Solaranlagen und ein aktualisiertes Meldeformular auf seiner Homepage zur Verfügung.

Die Solarenergie ist als wichtiges Element der Energieversorgung im Klima- und Energiekonzept 2035 enthalten. Dieses wurde im September 2022 vom Regierungsrat festgelegt. Dem Kantonsrat wird es im Dezember zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäss Klima- und Energiekonzept soll die heute installierte Leistung von rund 16 MWp bis im Jahr 2035 verzehnfacht werden. Mit dem Erlass der neuen Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen hat der Regierungsrat dafür wichtige Rahmenbedingungen geschaffen.

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