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Regierungsrat legt das Gesamtverkehrskonzept fest

13. Januar 2022
Mit dem Gesamtverkehrskonzept verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Mobilität im Kanton koordiniert, sicher und ressourcenschonend weiterzuentwickeln. Es dient der Setzung von Prioritäten und der Klärung der Zuständigkeiten und stellt damit ein wichtiges Führungs- und Koordinationsinstrument im Verkehrsbereich dar. Mit der Festlegung eines Gesamtverkehrskonzepts erfüllt der Regierungsrat einen wichtigen Auftrag aus dem kantonalen Richtplan 2019.

Wachsende Mobilitätsnachfrage erfordert Lösungen
Die Bevölkerung und die Beschäftigten in Obwalden werden gemäss kantonalem Richtplan 2019 in den nächsten 20 Jahren um je 10 Prozent wachsen. Auch das Tourismusangebot im Kanton wird sich weiterentwickeln, in Engelberg beispielsweise mit dem Projekt Titlis 3020. Aufgrund dieser Entwicklungen wird die Mobilitätsnachfrage weiter zunehmen, und damit verbunden auch das Verkehrsaufkommen auf Strasse und Schiene.

"Mit dem Gesamtverkehrskonzept nimmt sich die Regierung dieser Herausforderung an", erklärt Baudirektor Josef Hess. "Der Regierungsrat will die Mobilität im Kanton koordiniert, sicher und ressourcenschonend weiterentwickeln", so Josef Hess weiter. Das Gesamtverkehrskonzept stellt ein umfassendes Planungs- und Koordinationsinstrument innerhalb der kantonalen Stellen, mit den Gemeinden, den Nachbarkantonen, dem Bund und weiteren Organisationen dar. Dazu werden die Ziele, Strategien sowie über 100 Massnahmen mit Prioritäten und Zuständigkeiten festgelegt. Als Planungshorizont wurde in Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan 2019 das Jahr 2040 gewählt.

Das Gesamtverkehrskonzept umfasst alle Verkehrsmittel und -themen, soweit sie den Alltagsverkehr betreffen, also den Fuss- und den Veloverkehr, den öffentlichen Verkehr (Bus und Bahn) sowie den motorisierten Individualverkehr. Mountainbiking als Teil des Tourismusangebots ist nicht Bestandteil des Gesamtverkehrskonzepts. "Hierzu ist die Erarbeitung einer eigenständigen Mountainbike-Strategie vorgesehen", erklärt Josef Hess. Nicht Gegenstand des Gesamtverkehrskonzepts sind zudem die Schifffahrt und der Luftverkehr.

Umfassende Massnahmen zur Entwicklung des Verkehrs
Wichtige Massnahmen im Gesamtverkehrskonzept umfassen die siedlungsverträgliche Neugestaltung der Ortsdurchfahrten, den gezielten Ausbau der Veloinfrastruktur, die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs inklusive eines behindertengerechten Ausbaus der Bushaltestellen und ein Mobilitätsmanagement in grösseren Unternehmen. Neben dem Alltagsverkehr spielt der Tourismus- und Freizeitverkehr eine wichtige Rolle.  Mit geeigneten Massnahmen sollen die Erreichbarkeit der Tourismusgebiete gesichert und die damit zusammenhängenden Verkehrsprobleme angegangen werden.

Gemeinsam erarbeitetes Gesamtverkehrskonzept
Das Gesamtverkehrskonzept entstand unter breiter Mitwirkung durch die Gemeinden, den Kanton Nidwalden, von Fachverbänden (VCS, Pro Velo etc.), der Tourismusorganisationen, der Bergbahnen und der öffentlichen Verkehrsbetriebe. In gemeinsamen Workshops wurde ein Konzeptentwurf erarbeitet und anschliessend den Beteiligten sowie den zuständigen Bundesämtern und den politischen Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Konzept entsprechend bereinigt.

Grundlage für die Obwaldner Gemeinden
Beim Gesamtverkehrskonzept handelt es sich um eine Grundlage für die Weiterentwicklung der kantonalen Richtplanung und für die Master- und Nutzungsplanungen der Gemeinden. Als Fachgrundlage ist es nicht direkt verbindlich für Behörden oder Private, bildet aber die Grundlage für eine koordinierte Projektierung und Realisierung von Verkehrsprojekten.

Der Kantonsrat behandelt das Gesamtverkehrskonzept an seiner Sitzung vom 27. Januar 2022.

Geschäftsunterlagen Kantonsrat: www.ow.ch → Behörden → Kantonsrat → Geschäfte → (32.21.14)

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