Kopfzeile

Inhalt

Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen unterstützen die befristete Erweiterung der Unterbringungsplätze beim Truppenlager Glaubenberg

31. Oktober 2023
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) betreibt auf dem Glaubenberg ein temporäres Bundesasylzentrum. Die aktuelle Vereinbarung zum Betrieb des Bundesasylzentrum Glaubenberg läuft bis am 30. Juni 2025. Zusätzlich zu diesen 340 Unterbringungsplätzen überlässt die Armee dem SEM wegen der angespannten Migrationslage ein weiteres Gebäude ab November 2023 bis längstens Ende April 2024. Dies ermöglicht die temporäre Unterbringung von maximal 300 weiteren Asylsuchenden auf dem Glaubenberg. Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen haben der Vereinbarung zur befristeten Nutzung unter den gleichen Bedingungen wie bei der letzten temporären Nutzungserweiterung Ende 2022 zugestimmt.

Das SEM ist neben den Folgen der anhaltenden Krise in der Ukraine auch mit einer stetig steigenden Zahl neuer Asylgesuche konfrontiert. Vor diesem Hintergrund und auf Basis der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen stellt die Armee dem SEM erneut befristet weitere Gebäude des Truppenlagers Glaubenberg mit weiteren Unterbringungsplätzen zur Verfügung. Diese maximal 300 zusätzlichen Plätze tritt die Armee befristet vom 1. November 2023 bis zum 30. April 2024 an das SEM ab.

Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Obwalden und der Einwohnergemeinde Sarnen.

Die temporäre Nutzung der zusätzlichen Gebäude des Truppenlagers Glaubenberg wurde in einer Zusatzvereinbarung von den gleichen Vertragspartnern beschlossen. Diese regelt insbesondere den Betrieb, die Sicherheit, den Grundschulunterricht und die Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der letzten erweiterten Nutzung.

Sicherheitskonzept wird aufrechterhalten
Das Bundeszentrum wird weiterhin vom SEM betrieben. Die Gewährleistung der Sicherheit im Bundesasylzentrum und in der unmittelbaren Umgebung bleibt eine Aufgabe des Bundes. Er hat diese Aufgabe an einen privaten Sicherheitsdienstleister übertragen. Die Hotline-Nummer für die Bevölkerung bleibt weiterhin während sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr in Betrieb. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rund um den Betrieb des Bundesasylzentrums erfordert von der Kantonspolizei Leistungen. Diese werden vom Bund für die Dauer des Betriebs und bezogen auf die Bettenzahl pauschal entschädigt.

Weiterführung Grundschulunterricht für schulpflichtige Kinder
Die Asylsuchenden halten sich bis zu 140 Tagen im Bundesasylzentrum auf. Die Schule Sarnen gewährleistet deshalb im Auftrag des Kantons für schulpflichtige Kinder ein Grundschulangebot im Bundesasylzentrum. Die Schule bietet den Kindern eine Tagesstruktur und berücksichtigt die Unterschiede im Alter, der schulischen Vorbildung sowie der Sprachkenntnisse der Kinder. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für den Grundschulunterricht.

Kanton Luzern übernimmt weiterhin Wegweisungsvollzug
Während des Betriebs des Bundesasylzentrums erhält der Kanton Obwalden eine Standortkompensation, d.h. es werden ihm vom Bund weniger Asylsuchende zugewiesen, die er selber unterbringen und betreuen muss. Grundsätzlich ist der Standortkanton eines Bundesasylzentrums auch für den Wegweisungsvollzug zuständig.

Der Kanton Luzern hat sich bereit erklärt, den Wegweisungsvollzug ab dem Bundesasylzentrum Glaubenberg weiterzuführen. Im Gegenzug erhält er dafür die Kompensation im Verhältnis zur Anzahl Wegweisungsvollzüge. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird weitergeführt.

Zugehörige Objekte

Name
Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen unterstützen die befristete Erweiterung der Unterbringungsplätze beim Truppenlager Glaubenberg Download 0 Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen unterstützen die befristete Erweiterung der Unterbringungsplätze beim Truppenlager Glaubenberg
Auf Social Media teilen