Gesundheitsausgaben der Covid-19-Pandemie kostete Kanton und Gemeinden Obwaldens 5,6 Millionen Franken
Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung erliessen der Bund und die Kantone verschiedene Massnahmen, welche Kosten im Gesundheitsbereich verursachten. Gemäss dem Gesundheitsgesetz sind diese hälftig (je 2,8 Millionen Franken) auf den Kanton und die Einwohnergemeinden aufzuteilen. Die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden erfolgt proportional zur Bevölkerungsgrösse.
Projektgruppe des Kantons und der Einwohnergemeinden eruiert Kosten
Eine gemeinsame Projektgruppe des Kantons und der Einwohnergemeinden hat in den vergangenen vier Jahren die entstandenen Gesundheitskosten zusammengetragen. Sie lassen sich in folgende Hauptkostenblöcke aufteilen:
Personalkosten | Fr. | 756 923.80 |
Mieten und Nebenkosten | Fr. | 474 006.12 |
Vorhalteleistungen Kantonsspital Obwalden | Fr. | 1 526 000.00 |
Kosten Impfzentrum (bis 2022) | Fr. | 1 389 632.50 |
Kosten Impfzentrum/Impfstellen (ab 2023) | Fr. | 102 958.40 |
Kosten Testzentrum | Fr. | 731 751.05 |
Kosten Informatik | Fr. | 350 906.45 |
Sonstiges (Telefon, Material, übrige Arbeiten usw.) | Fr. | 273 332.10 |
Total | Fr. | 5 605 510.42 |
Zusätzlich zu den Kosten von rund 5,6 Millionen Franken hat sich der Bund mit weiteren rund 2,4 Millionen Franken an den Impf- und Testkosten beteiligt.
Überführung in die Regelstrukturen
Weil in naher Zukunft nicht mit weiteren namhaften Gesundheitskosten zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu rechnen ist, hat der Regierungsrat sowohl die Projektgruppe als auch die separate Kostenstelle "Covid-19" in der Staatsrechnung aufgelöst und die geleistete Arbeit verdankt.
Impfungen für vulnerable Gruppen weiterhin kostenlos
Impfungen gegen Covid-19 werden vom Bundesamt für Gesundheit nach wie vor für vulnerable Personen empfohlen und sind für diese kostenlos. Im Kanton Obwalden werden sie in ausgewählten Arztpraxen sowie in der Apotheke in Sarnen angeboten. Der gesamte Impfprozess wird voraussichtlich per 1. Juli 2024 in die Regelstruktur überführt, sodass sich der Bund und die Kantone aus dem Prozess zurückziehen können.
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