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Kantonales Waldgesetz: Regierungsrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren zum angepassten Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich

24. Mai 2023
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Mai den Entwurf für den Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Mit dem Nachtrag sollen die Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip entsprechend angepasst werden. Dadurch kann der Kanton um jährlich rund 0,5 Millionen Franken finanziell entlastet werden.

Die im Anhang des kantonalen Waldgesetzes festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Bereich Wald sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 21. Juli 2023. Anschliessend folgt die zweite Lesung des Regierungsrats und die Verabschiedung zuhanden des Kantonsrats.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website aufgeschaltet: www.ow.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen

Wald im Kanton Obwalden
Wald im Kanton Obwalden; Quelle: Kanton Obwalden

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Vernehmlassungseröffnung Waldgesetz: Anpassung Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich Download 0 Vernehmlassungseröffnung Waldgesetz: Anpassung Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich
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