Coronavirus – Wirtschaft, Arbeit, KMU
Repetitives Testen
Seit der Aufhebung der meisten Massnahmen am 17. Feburar übernimmt der Bund und der Kanton nur noch für Mitarbeitende von sozialmedizinischen Institutionen (z.B. Alters- und Pflegeheime) die Kosten für repetitives Testen. Betriebe können ihre Mitarbeiter weiterhin auf Selbstkostenbasis durch die Firma MiSANTO testen lassen. Betriebe können sich unter diesem Link online anmelden oder unter der Nummer 0840 005 900 (Montag – Freitag , 8.00 – 17.00 Uhr; max. 7,5 Rappen/Minute)
Der Hauptzweck der repetitiven Tests ist die Unterbrechung von Ansteckungsketten. Positiv getestete Personen, die keine Symptome aufweisen, können so frühzeitig erkannt und isoliert werden.
Bei allen negativen Tests wird seit dem 2. November 2021 automatisch ein Zertifikat ausgestellt, das ab der registrierten Zuordnung der Speichelentnahme 48 Stunden lang gültig ist. Das heisst aber auch, dass die tatsächliche Nutzungsdauer der Zertifikate in der Praxis kürzer ist als 48 Stunden.
Kurzarbeitsentschädigung
Aktuelle Informationen und Formulare zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie auf der Webseite des Bundes www.arbeit.swiss.
Härtefallmassnahmen
Informationen zum Vorgehen im Kanton Obwalden finden Sie unten („Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen Härtefallmassnahmen“).
Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen (Härtefallmassnahmen)
Der Kanton Obwalden hat die besonders betroffenen Unternehmen auch im zweiten Halbjahr 2021 und im ersten Quartal 2022 unterstützt. Die Bearbeitung der 58 eingegangenen Gesuche ist abgeschlossen. Insgesamt wurden im Härtefallprogramm 2 noch Finanzhilfen in der Höhe von rund 1,1 Millionen Franken ausbezahlt. Das ausbezahlte gesamte Volumen beträgt damit zusammen mit den Bundesbeiträgen rund 28,6 Millionen.
Stand: 27. September 2022
Das erste Obwaldner Härtefallprogramm deckte den Zeitraum bis Ende Juni 2021 ab. Unternehmen einzelner Branchen litten aber auch nach dem 1. Juli 2021 noch unter Covid-19-bedingten Einbussen. Für diese Unternehmen wurden die Härtefallmassnahmen für das zweite Halbjahr 2021 und für das erste Quartal 2022 weitergeführt (Härtefallprogramm 2). Es wurden ausschliesslich à-fonds-perdu-Beiträge ausgerichtet (vgl. Medienmitteilung vom 5. Mai 2022).
Massgebend waren die ungedeckten Kosten
Antragsberechtigt waren Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten und wegen der behördlichen Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ungedeckte Kosten aufwiesen. Berücksichtigt wurde lediglich der liquiditätswirksame sowie notwendige Aufwand. Für eine Anspruchsberechtigung für das zweite Halbjahr 2021 musste zudem ein Verlust in der Jahresrechnung 2021 ausgewiesen sein. Entgangener Gewinn wurde nicht entschädigt.
Die Gesuchsprüfung ist abgeschlossen
Vom 9. Mai 2022 bis 5. Juni 2022 konnten die Anträge elektronisch eingereicht werden. Über die 58 eingegangenen Gesuche hat das vom Regierungsrat eingesetzte Expertengremium (Vorsitz: Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler) unterdessen entschieden (vgl. Medienmitteilung vom 27. September 2022.
Gesetzliche Grundlagen
- Covid-19-Gesetz des Bundes (SR 818.102)
- Covid-19-Härtefallverordnung 2020 des Bundes (SR 951.262) und die Erläuterungen dazu.
- Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes (SR 951.264) und die Erläuterungen dazu.
- Kantonale Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen vom 19. Januar 2021 (GDB 910.114)
- Kantonale Ausführungsbestimmungen 2 zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen vom 3. Mai 2022 (GDB 910.115)
Bei Fragen zum Härtefallprogramm stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- Volkswirtschaftsdepartement: Telefon: 041 666 63 32
- E-Mail: haertefallgesuch@ow.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdepartement | +41 41 666 63 32 | Kontaktformular |