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Prämienverbilligung (IPV)

Prämienverbilligung 2025

Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Anmelde- oder Antragsformular einzureichen.

Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen nach Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.

Wer bis Mitte Januar 2025 kein Anmeldeformular erhalten hat, jedoch einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe des Antragsformulars tun. Die Antragsformulare können ab Januar 2025 bis Donnerstag 22. Mai 2025 bei der Fachstelle Prämienverbilligung bestellt werden.

Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2025 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an das Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung, einzureichen. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.


Unter der Rubrik Publikationen finden Sie:

Merkblatt Prämienverbilligung 2025 (Selbstbehalt noch nicht definiert)

 

Gesetzliche Grundlagen

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