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Prämienverbilligung (IPV)

Prämienverbilligung 2024

Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Antragsformular einzureichen.

Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.

Wer Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten hat, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe eines Antragsformulars. Die Antragsformulare können ab anfangs Januar bis 24. Mai 2024 bei der Prämienverbilligung bestellt werden.

Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2024 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an das Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung, einzureichen. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.


Unter der Rubrik Publikationen finden Sie:

Merkblatt Prämienverbilligung 
Rechner Prämienverbilligung 


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