Prämienverbilligung (IPV)
Prämienverbilligung 2022
Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Anmelde- oder Antragsformular einzureichen.
Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.
Wer Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten haben, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe des Antragsformulars. Die Antragsformulare können ab anfangs Januar bis 23. Mai 2022 bei der Prämienverbilligung bestellt werden.
Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2022 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an das Gesundheitsamt Obwalden, Prämienverbilligung, einzureichen.
Unter der Rubrik Publikationen finden Sie:
Merkblatt Prämienverbilligung 2022
Rechner Prämienverbilligung
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Prämienverbilligung (IPV)St. Antonistrasse 4
6060 Sarnen
Tel. +41 41 666 63 05
praemienverbilligung@ow.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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