Prämienverbilligung (IPV)
Das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2023 kann ab Januar 2023 beim Volkswirtschaftsdepartement, Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen oder direkt im Internet unter Obwalden - Prämienverbilligung (IPV) (ow.ch) bestellt werden. Das Antragsformular wird anschliessend per Post zugestellt.
Prämienverbilligung 2023
Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Anmelde- oder Antragsformular einzureichen.
Aufgrund der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.
Wer Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten hat, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe des Antragsformulars bestellen. Die Antragsformulare können ab anfangs Januar bis 22. Mai 2023 bei der Prämienverbilligung bestellt werden.
Die Formulare sind bis spätestens 31. Mai 2023 vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an die Prämienverbilligung (IPV) einzureichen.
Unter der Rubrik Publikationen finden Sie:
Antragsformular Prämienverbilligung 2023
Merkblatt Prämienverbilligung 2023
Rechner Prämienverbilligung 2023
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Prämienverbilligung (IPV)St. Antonistrasse 4
6060 Sarnen
Tel. +41 41 666 63 05
praemienverbilligung@ow.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
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