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Unterstützungsbeitrag an Kulturvereine im Laienbereich

Antragsberechtigt sind Kulturvereine im Laienbereich aus den Sparten Musik, Tanz und Theater (inklusive Jodelchöre und Trachtentanzgruppen). Die Finanzhilfe besteht aus Entschädigungen in der Höhe von maximal 10'000 Franken pro Verein. Der Schaden muss zwingend aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen entstanden sein. Die Gesuchsverfahren werden von den jeweiligen nationalen Verbänden durchgeführt. Die Eingabefrist endet am 31. Juli 2022.

Weitere Informationen unter:https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/bereiche-musik-theater.html

Kulturvereine im Laienbereich, die ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erlitten haben, können im Rahmen einer Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen bei der zuständigen kantonalen Stelle Antrag stellen.