Beitrag an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen
Kulturunternehmen können bei Bedarf Transformationsprojekte ausarbeiten. Sie dienen ihnen dazu, neue Strategien im Umgang mit den veränderten Verhältnissen zu finden.
Zum einen sind Vorhaben förderfähig, die eine strukturelle Neuausrichtung des Kulturunternehmens zum Gegenstand haben. Damit sind Vorhaben wie organisatorische Verschlankungen, Kooperationen verschiedener Kulturunternehmen oder Zusammenschlüsse (Fusionen) gemeint.
Zum anderen können Projekte unterstützt werden, welche die Wiedergewinnung von Publika oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken und dabei über die Pflege und die Erweiterung bereits bestehender Kommunikationsformate hinausreichen.
Antragsberechtigt sind Kulturunternehmen (juristische Personen) mit Sitz in Obwalden. Der Beitrag an Transformationsprojekte deckt höchstens 60 Prozent der gesamten Projektkosten, maximal aber 25 000 Franken.
Die eingegangenen Gesuche werden in einer Gesamtsicht nach den Kriterien Klarheit, Plausibilität, fachliche Qualität des Konzepts, Innovation, potenzielle Wirksamkeit und potenzielle Nachhaltigkeit beurteilt.
Vollzugsbehörde ist die kantonale Kulturkommission. Die Gesuche werden im Rahmen der ordentlichen Sitzungen behandelt und sind jeweils bis spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin einzureichen. Für die Antragstellung ist das untenstehende Formular zu verwenden. Weitere Modalitäten des Vollzugs können den Vollzugsrichtlinien zur Vergabe von Ausfallentschädigungen und Beiträgen an Transformationsprojekte gemäss Covid-19-Kulturverordnung entnommen werden.
Gesuchsformular Beitrag an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen
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