Gesuch Stundung IK-Rate Corona-Krise
Im Zusammenhang mit der jetzigen Corona-Krise ist es möglich, dass auch auf Landwirtschaftsbetrieben unverschuldete finanzielle Engpässe auftreten können, wenn beispielsweise Einnahmen wegfallen, indem der Produkteabsatz stockt, der Nebenerwerb wegfällt oder agrotouristische Angebote wegfallen.
Gestützt auf die Landwirtschaftsgesetzgebung des Bundes haben die Kantone in solchen unverschuldeten Situationen die Möglichkeit die Rückzahlraten der Investitionskredite (IK) zu stunden. Aktionen
Verantwortliche Person: Andrea Hocher Zuständige Instanz: Strukturverbesserungen und Bodenrecht, Schätzungen
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