Coronavirus: Auswirkungen SportAb dem 1. März 2021 gelten für den Sportbetrieb neue, anpepasste Massnahmen: Sportaktivitäten von Personen mit Jahrgang 2000 und älter sind nur im Freien und in Gruppen von maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) möglich. Kann der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden, muss eine Maske getragen werden. Erlaubt sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt, Wettkämpfe sind verboten. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind ohne Einschränkungen sowohl Indoor wie auch im Freien erlaubt. Wettkämpfe sind gestattet, jedoch nur ohne Zuschauer. In Innenräumen besteht für die Leiterpersonen eine Maskenpflicht. Sportanlagen/Sporthallen: Aussensportanlagen:
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