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Langsamverkehr

Zu Fuss gehen und Velofahren sind die ressourcenschonendsten Verkehrsarten. Vor allem innerhalb der Siedlungen hat der Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potential. Das Wandern, Biken und Velofahren als Freizeitaktivitäten erfreuen sich grosser Beliebtheit. Aus diesen Gründen soll der Langsamverkehr in Obwalden gefördert werden. Das Zurücklegen von kurzen Strecken im Alltag soll für FussgängerInnen und Velofahrende attraktiver werden. Dafür soll ein direktes und sicheres Fussweg- und Velonetz zur Verfügung stehen. Auch das Wanderwegnetz ist attraktiv und bedürfnisgerecht auszugestalten.

Im Kanton Obwalden ist die Fachstelle Langsamverkehr zuständig für alle Fragen, die den Fuss- und Veloverkehr betreffen. Ausserdem prüft die Fachstelle Langsamverkehr Gesuche für Kleinseilbahnen und Skilifte. Wichtige Partner sind der Verein Pro Velo Unterwalden, SchweizMobil und der Verein Obwaldner Wanderwege.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 4. Oktober 1985 SR 704
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 19. Oktober 1989 GDB 720.71
Wegweiser und Fahrräder
Quelle: SchweizMobil (Bild rechts)

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