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Ortsplanungsrevision 2020-2025

Gestützt auf die kantonale Richtplanung passen die Gemeinden ihre Ortsplanungen bis 2025 an. In einem ersten Schritt wird dazu ein Masterplan erstellt, welcher Aussagen zur geplanten Entwicklung der Gemeinde in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft und Tourismus enthält. In einem zweiten Schritt nehmen die Gemeinden die Revision ihrer Ortsplanung vor. Dabei werden die kommunalen Zonenpläne und Baureglemente überarbeitet und aktualisiert. Der Schwerpunkt liegt auf einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen. Der Kanton berät die Gemeinden in raumplanerischen Fragen und stellt Arbeitsgrundlagen zur Verfügung.

Zonenplan

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