Berufe des GesundheitswesensBerufe des Gesundheitswesens
gemäss übergeordnetem Recht als bewilligungspflichtig bezeichnet wird oder in einem entsprechenden Register aufgeführt ist. Berufsausübungsbewilligung Universitäre Medizinalpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Obwalden finden Sie im Medizinalberuferegister (MedReg). Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Obwalden finden Sie im Psychologieberuferegister (PsyReg). Nicht universitäre Medizinalpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Obwalden finden Sie im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG). Auskunfts- und Meldepflicht bei bewilligungsfreien Tätigkeiten Tätigkeiten, die nicht unter die Bewilligungspflicht gemäss Art. 31 des Gesundheitsgesetztes fallen, unterstehen der Aufsicht des Finanzdepartements, sofern sie:
Personen, die eine bewilligungsfreieTätigkeit ausüben, sind gegenüber dem Finanzdepartement und der übrigen für den Bereich des Gesundheitswesens zuständigen kantonalen Behörden auskunfts- und meldepflichtig. Publikationen
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