Schutzwald
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Wald und Natur Verantwortlich: Bacher, Andreas Schutzwirkung des Waldes Ein gut aufgebauter Schutzwald wehrt Naturgefahren ab und schützt Menschen sowie Sachwerte. Ein Schutzwald kann ein anerkanntes Schadenpotenzial (Menschen, Infrastruktur, etc.) gegen eine bestehende Naturgefahr schützen und die damit verbundenen Risiken reduzieren (www.schutzwald-schweiz.ch). Die geforderte Schutzwirkung kann nur bei gutem Aufbau und Zustand des Waldes erfüllt werden. Dies bedingt eine regelmässigen Pflege, die auf die Erfüllung der spezifischen Schutzfunktion ausgerichtet ist (z.B. Steinschlagschutz, Lawinenschutz). Die Massnahmen stützen sich dabei auf die Konzeption NaiS (Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald) ab. Schutzwaldausscheidung Die Schutzwaldausscheidung weist der Hälfte der Wälder von Obwalden eine Schutzfunktion zu. Die Anteile in den einzelnen Gemeinde schwanken von 37 Prozent (Sarnen) bis 66 Prozent (Sachseln).
(Wert = Anteil in Prozent der Waldfläche) Schutzwaldpflege Die Schutzwaldpflege wird in Obwalden durch die Forstbetriebe der Korporationen – unterstützt durch Forstunternehmer – ausgeführt. Da die Ausführung der Massnahmen nicht durch den Holzerlös gedeckt werden kann, erfolgt eine Abgeltung durch Bund, Kanton und Gemeinde.
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