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Gebäudeversicherung/Versicherungspflicht

Im Kanton Obwalden gibt es keine staatliche Gebäudeversicherung, auch keine Sachversicherung oder Feuerversicherung. Eine Versicherungspflicht jedoch besteht.

Dies ist im Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandgesetz) vom 26. Oktober 2006 geregelt:

Art. 21 Versicherungspflicht
1 Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Gebäudes ist verpflichtet, dieses bei einer in der Schweiz konzessionierten Versicherungsgesellschaft mindestens zum Zeitwert gegen Feuer- und Elementarschaden zu versichern.
2 Die kantonale Steuerverwaltung kann bei Schätzungen in die Versicherungspolicen Einsicht nehmen.