Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle. Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte, selbstständige oder unselbstständige Arbeit, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit:
- Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet werden.
- Die nicht gemeldete Ausführung von Arbeiten durch Arbeitnehmende in Verletzung des Ausländerrechts.
- Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden, die den Steuerbehörden nicht gemeldet werden.
- Arbeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dem eine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die Unterstellung unter die obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen zu umgehen (Scheinselbstständigkeit).
Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn Umsätze, die der Mehrwertsteuer unterliegen, den Behörden nicht gemeldet werden.
Das
Bundesgesetz und die
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bieten Möglichkeiten, die Schwarzarbeit in der Schweiz koordiniert und wirksam zu bekämpfen.
Das
vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert den Arbeitgebenden die Anmeldung von Angestellten bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden. Die Kantone richten kantonale Kontrollorgane ein. Für den Kanton Obwalden ist die
Tripartiete Arbeitsmarktkommission UR/OW/NW zuständig. Damit werden ihre Kontrollkompetenzen gestärkt und die Koordination der betroffenen Behörden und Organisationen verbessert. Ein automatischer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden macht die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter.
Das Gesetz bietet neue Sanktionsmöglichkeiten.
Wichtige Links -
Keine Schwarzbeit -
Staatssekretariat für Wirtscahft SECO -
Ausgleichskasse Obwalden