Transnationale Ehe- und PartnerschaftsvermittlungDie berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft ist bewilligungspflichtig. Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung betreibt. Bewilligungsbehörde im Kanton Obwalden ist das Amt für Arbeit, bei dem Sie weitere Informationen einholen und Gesuchsunterlagen anfordern können. Gesetzliche Unterlagen Verordnung über die berufsmässige transnationale Partnerschaftsvermittlung
|