Gemäss Artikel 1 des
Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) hat die Landwirtschaft unter anderem durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zu leisten zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Durch ihre raumwirksamen Tätigkeiten ist die Landwirtschaft von vielen umweltschutz-relevanten Gesetzgebungen betroffen. Es sind dies insbesondere die
Natur- und Heimatschutzgesetzgebung,
die Gewässerschutzgesetzgebung,
die Umweltschutzgesetzgebung mit
der Luftreinhalteverordnung,
Lärmschutzverordnung und
der Verordnung über Belastungen des Bodens,
die Chemikaliengesetzgebung mit
der Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung usw.
Die Landwirtschaftliche Beratung hat die Landwirtschaft für ökologische Zusammenhänge zu sensibilisieren und, falls gegeben, auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und den Vollzug zu unterstützen.
Gegenwärtig stehen folgende Themen im Vordergrund:
- Umweltschonendes Ausbringen von Gülle
- Pilotprojekt Ammoniak
- Optimieren der ökologischen Leistungen im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises insbesondere durch Verbesserung der Ökoqualität
- Begleiten bzw. induzieren von Ökologischen Vernetzungsprojekten.
Weitere Informationen
Förderung von Schleppschlauchverteilern und Ökoqualität in der Landwirtschaft Landwirtschaftliche Direktzahlungen Direktzahlungsverordnung Merkblätter Ammoniakverluste der AGRIDEA Lindau : - Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft
- Ammoniakverluste bei der Hofdünger-Ausbringung reduzieren
- Ammoniakverluste im Rindviehstall und Laufhof reduzieren
Zu beziehen unter:
www.agridea-lindau.ch -> Publikationen -> Downloads Publikationen -> Pflanzenbau, Ökologischer Leistungsnachweis -> Ackerbau, Boden, Düngung