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Umweltgefährdende Stoffe

Umweltgefährdende Stoffe, Chemikalien

Am 1. August 2005 trat das neue Chemikalienrecht in Kraft. Es ersetzt das bisherige Giftgesetz von 1969 und die Stoffverordnung von 1986. Unter das Chemikalienrecht fallen an die 100'000 Grundstoffe und alle durch Mischung und Verarbeitung daraus hergestellten Produkte. Darunter sind viele Artikel des täglichen Gebrauchs wie Waschmittel, Druckertinte oder Insektenschutzsprays. Bei dieser Produkteflut müssen die Sicherheit der Konsumenten und der Schutz von Natur und Umwelt jederzeit gewährleistet sein.

Das neue Chemikalienrecht trägt dem heutigen Gefahrenbewusstsein besser Rechnung als das bisherige: Neu werden bei der Kennzeichnung der Gefahren auch physikalisch-chemische wie die Entzündlichkeit, Explosionsgefährlichkeit und die Brand fördernde Wirkung berücksichtigt. Käufer und Verwender von Chemikalien werden besser über die Gefahren, die Schutzmassnahmen und die korrekte Entsorgung informiert (bessere Kennzeichnung der Produkte). Noch detailliertere Informationen erhalten berufliche Chemikalienverwender in den Sicherheitsdatenblättern, die auch weiterhin zusammen mit einer gefährlichen Chemikalie abgegeben werden.

Das neue Chemikalienrecht wird auch für die Bevölkerung sichtbar: So ändert sich die Kennzeichnung auf Verpackungen und Etiketten von Chemikalien wie z.B. Reinigungsmitteln, Entkalkern, Klebstoffen und Insektensprays. An die Stelle der Giftbänder und Giftklassen treten neu Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Hinweise (Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge). Diese konnten bislang von den Herstellern und Importeuren fakultativ auf die Produkte aufgebracht werden. Neu sind sie obligatorisch und zwar mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren (für Biozidprodukte länger).

Schliesslich bringt die weitgehende Anpassung an die EU-Richtlinien für die Schweizer Wirtschaft wesentliche Erleichterungen. Insbesondere für viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) reduzieren sich der administrative Aufwand und die Wartefristen, die vorher durch die unterschiedlichen Rechtssysteme gegeben waren. So fällt die Anmeldepflicht für viele Produkte weitgehend weg. Im Gegenzug wird den Unternehmen mehr Selbstkontrolle abverlangt, etwa bei Kennzeichnung, Verpackung und Verkauf. Die Hersteller müssen die privaten und beruflichen Verbraucher zudem über Schutzmassnahmen beim Umgang mit den Produkten und über deren Entsorgung informieren.

Das neue Chemikalienrecht wird durch Bund und Kantone vollzogen. Der Bund ist primär für die Anmeldungen und Zulassungen von Produkten (Neustoffe, Pflanzenschutzmittel, Biozide) zuständig. Die Kantone sind vor allem in der Marktkontrolle (Zubereitungen, Gegenstände) und der Überwachung der Umgangs- und Abgabevorschriften tätig. Im Kanton Obwalden obliegt der Vollzug weitgehend dem Laboratorium der Urkantone in Brunnen. Informationen zu Giften und umweltgefährdenden Stoffen sind aber auch bei der Dienststelle Gewässerschutz erhältlich.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Chemikalien

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Laboratorium der Urkantone (LdU)

Chemikaliengesetz (ChemG)

Chemikalienverordnung (ChemV)

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

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