Gewässer: AllgemeinGewässer Schwerpunkte im Gewässerschutz sind im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) umschrieben. Dieses Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere:
Die Grundsätze und Bestimmungen des Gesetzes werden in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) konkretisiert. Die Verordnung regelt die ökologischen Ziele für Gewässer, die Anforderungen an die Wasserqualität, die Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser, die Entsorgung des Klärschlamms, den planerischen Schutz der Gewässer (insbesondere den Schutz des Grundwassers), die Sicherung angemessener Restwassermengen und die Verhinderung anderer nachteiliger Einwirkungen auf Gewässer. Weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt (BAFU), Gewässerschutz Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV) Schweizerische Gesellschaft für Hydrologie und Limnologie (SGHL) Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) Gewässerschutzverordnung (GSchV)
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