Kopfzeile

Inhalt

Gewässer: Allgemein

Gewässer

Schwerpunkte im Gewässerschutz sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG) umschrieben. Dieses Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere:

  • der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
  • der Sicherstellung der haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers;
  • der Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt;
  • der Erhaltung von Fischgewässern;
  • der Erhaltung der Gewässer als Landschaftselemente;
  • der landwirtschaftlichen Bewässerung;
  • der Benützung zur Erholung;
  • und der Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs.


Die Grundsätze und Bestimmungen des Gesetzes werden in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) konkretisiert. Die Verordnung regelt die ökologischen Ziele für Gewässer, die Anforderungen an die Wasserqualität, die Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser, die Entsorgung des Klärschlamms, den planerischen Schutz der Gewässer (insbesondere den Schutz des Grundwassers), die Sicherung angemessener Restwassermengen und die Verhinderung anderer nachteiliger Einwirkungen auf Gewässer.


Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Gewässerschutz

Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs

Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV)

Schweizerische Gesellschaft für Hydrologie und Limnologie (SGHL)

Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download