Gewässerschutz in der LandwirtschaftGewässerschutz in der Landwirtschaft Die Vollzugsaufgaben betreffen im Wesentlichen den baulichen Gewässerschutz (Lagereinrichtungen für Gülle und Mist), den betrieblichen Gewässerschutz (Nährstoffbilanzen, ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich, NPr-Futter Einsatz) und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (umweltverträglichen Verwertung von Hofdünger, Bodenbewirtschaftung, Düngeverbote, Düngerberatung). Der grösste Teil des Vollzugs geschieht im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Deshalb ist dieser Vollzug der Dienststelle Direktzahlungen übertragen. Die Abteilung Umwelt, Dienststelle Gewässerschutz, ist für den Vollzug der Beseitigung des häuslichen Abwassers aus Landwirtschaftsbetrieben zuständig. Weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bundesamt für Landwirtschaft Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Gewässerschutzgesetz, GSchG Allgemeine Gewässerschutzverordnung, GSchV Ausführungsbestimmungen über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft
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