Lehrbewilligung LehrpersonenDas Amt für Volks- und Mittelschulen hat im Sinne der Qualitätssicherung die Aufsicht darüber, dass in den Gemeinden qualifizierte Lehrpersonen angestellt werden.
Lehrpersonen, die nicht über ein stufenadäquates Lehrdiplom verfügen, müssen bei Anstellung in einer Gemeinde dem Amt für Volks- und Mittelschulen ein Gesuch um Erteilung der befristetenLehrbewilligung einreichen (Frist 31. August). Das entsprechende Formular ist untenstehend zum Download verfügbar. Lehrpersonen, die ein Lehrdiplom einer ausländischen Hochschule besitzen, müssen ein Gesuch um Anerkennung bei der EDK einreichen. Details und Prozesse sind der entsprechenden Informationsseite der EDK zu entnehmen.
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