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Qualifikationsverfahren: Repetenten

Nicht bestandene Qualifikationsverfahren können maximal zweimal repetiert werden.

Repetitionen sind der kantonalen Behörde zu melden.
Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten und das weitere Vorgehen besprechen können, Telefon 041 666 64 90.

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