Neue Regionalpolitik (NRP)Neue Regionalpolitik (NRP) und Pilotmassnahmen für die Berggebiete Das Gesuchsformular für die Zusicherung von Finanzhilfen ist auf der Website des Regionalentwicklungsverbandes Sarneraatal (vgl. www.rev-sarneraatal.ch) oder des Regionalentwicklungsverbandes Nidwalden & Engelberg (vgl. www.rev-nw-engelberg.ch) zu finden Zusätzlich zum kantonalen NRP-Umsetzungsprogramm werden in den Jahren 2020 bis 2023 spezielle Pilotmassnahmen des Bundes für das Berggebiet umgesetzt. Als Berggebiet im Sinne der Pilotmassnahmen gilt im Kanton Obwalden das Gebiet der Einwohnergemeinden Kerns, Giswil, Lungern und Engelberg. Im Gegensatz zu den üblichen NRP-Kriterien sind die Fördermöglichkeiten flexibler. So können zum Beispiel kleinere, lokal systemrelevante Infrastrukturen mit à-fonds-perdu Beiträgen unterstützt werden. Wie bei der NRP sind die Kantone im Lead und bewilligen die Projekte. Projektideen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Berggebiets können unverbindlich mit dem Volkswirtschaftsamt oder mit den zuständigen Regionalentwicklungsverbänden Sarneraatal bzw. Nidwalden & Engelberg vorbesprochen werden. Für innovative und wertschöpfungsorientierte Projekte auf dem ganzen Kantonsgebiet bildet nach wie vor die NRP die entsprechende Finanzierungsmöglichkeit. Weitere Informationen
Kurzfassung NRP Umsetzungsprogramm 2020-23 für die Projekteingabe NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete 2020-23 Geschäftsstelle Regionalentwicklungsverband Sarneraatal Staatssekretariat für Wirtschaft seco Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 6. Oktober 2006 Kantonales Gesetz über die regionale Wirtschaftspolitik vom 25. November 1999 Beispiele NRP-Projekte
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