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Public Corporate Governance

Public Corporate Governance für öffentliche Unternehmen regelt unter anderem das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und den Beteiligungen.

Der Regierungsrat hat am 21. Mai 2013 Public Corporate Governance Leitsätze des Kantons Obwalden verabschiedet. Die Leitsätze enthalten Bestimmungen, welche die interne Organisation des Kantons betreffen, regeln das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und seinen Beteiligungen, legen die kantonalen Steuerungsinstrumente für die Beteiligungen fest und umfassen Anforderungen, die sich an die Beteiligungen richten.

Ist der Kanton mit 50 Prozent oder höher an einer Anstalt bzw. einem Unternehmen beteiligt, soll diese Beteiligung über eine Eigentümerstrategie gesteuert werden. Auf eine Eigentümerstrategie für den Bürgschaftsfonds Obwalden wird verzichtet. Über die Ausarbeitung einer Eigentümerstrategie für das Kantonsspital Obwalden wird nach dem Entscheid des Regierungsrats über die Versorgungsstrategie im Akutbereich sowie nach dem definitiven Entscheid über die künftige Rechtsform des Kantonsspitals Obwalden entschieden. Für die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten mit einer Beteiligung von 50 Prozent, namentlich das Informatikleistungszentrum Obwalden - Nidwalden (ILZ) und das Verkehrssicherheitszentrum Obwalden und Nidwalden (VSZ), wird auf eine eigentliche Eigentümerstrategie verzichtet, da die massgeblichen Elemente (wie Aufgaben, Organisation, Betriebsmittel, Gewinnverwendung etc.) in den jeweiligen Vereinbarungen rechtlich geregelt sind.

Neben der Steuerung der Beteiligung durch die Eigentümerstrategie setzt der Regierungsrat auch das Instrument der Leistungsvereinbarung ein. So schliesst er mit diversen Leistungserbringern von ausgelagerten Aufgaben und/oder Anstalten mit finanziellem kantonalen Beiträgen Leistungsvereinbarungen ab (z.B. Obwalden Tourismus OT AG, InNET Monitoring AG etc.), welche die Ziele, Leistungen, Verantwortungen aber auch die zu erbringenden Leistungen und die Finanzierung festlegen, werden je nach Anstalt jährlich oder in einem mehrjährigen Rhythmus abgeschlossen. In Form eines Controllings sind die Leistungserbringer verpflichtet, dem federführenden Departement bzw. dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Umsetzung der Leistungsvereinbarung zu erstatten.

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