Neues Coronavirus (Covid-19)Lagebulletin Kanton ObwaldenStand 13. April 2021, 10:15 Uhr*
* Die Fallzahlen werden an Feiertagen und über das Wochenende nicht aktualisiert. Bereits wieder genesene Personen sind in der Zahl der positiv getesteten Personen ebenfalls enthalten.
Die Versorgung durch das Kantonsspital Obwalden ist mit Einschränkungen gewährleistet. Basierend auf den Angaben der Kantone ist die aktuelle Situation in der Schweiz in Form einer Übersicht abrufbar: www.corona-data.ch SchnellsucheKurzarbeit infolge Coronavirus Formular Einreise aus Risikoländern Finanzhilfe für Obwaldner Kulturunternehmen Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit Aktuelle Situation Schweiz (Stand 22.03.2021)
Impfung
Wer kann sich momentan impfen lassen?
Wie kann ich mich anmelden?
Hinweis: Die Anmeldung ist für Personen aller Altersgruppen offen! Wann können sich andere Personen impfen lassen?
TestenTestcenter: Das Kantonsspital bietet PCR-Tests und Schnelltests auf Voranmeldung in der Militärunterkunft Freiteil, Militärstrasse 8, Sarnen (neben dem Impfzentrum) an. Sie werden durch die Firma MiSANTO durchgeführt. Das Testcenter ist von Montag bis Samstag, 13.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Anmeldungen werden unter der folgenden Gratisnummer oder per App entgegengenommen: 0800 005 800 (Montag – Sonntag, 8.00 – 18.00 Uhr) Hausärzte: Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, um einen Termin für einen PCR-Test oder Schnelltest zu vereinbaren. Ab dem 7. April 2021 können Sie in Apotheken Selbsttests beziehen. Sie können innerhalb von 30 Tagen jeweils 5 Tests kostenlos beziehen. Die Apotheke rechnet die bezogenen Tests direkt über Ihre Krankenkasse ab. Der Bund übernimmt alle Kosten für Schnelltests – auch für diejenigen im Testcenter. Somit können Sie sich mit diesen Tests auch gratis testen lassen, wenn Sie keine Symptome haben.
Präventive Massentests
HotlinesDas Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:
Contact-TracingDas Ermitteln von Kontaktpersonen ist eine der wirksamsten Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien. Dazu gehört die Identifizierung von Übertragungsketten und ihre Unterbrechung, indem sich erkrankte Personen isolieren und sich Kontaktpersonen in Quarantäne begeben (siehe Seite Isolation und Quarantäne). Im Kanton Obwalden wird das Contact-Tracing durch das Gesundheitsamt sichergestellt. Die SwissCovid App kann im Apple Store für iOS sowie im Google Play Store für Android gratis bezogen werden. Sie stellt fest, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
HärtefallprogrammDer Kantonsrat hat einen Rahmenkredit von 7 Millionen Franken zur Unterstützung von Obwaldner Unternehmen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind, bewilligt. Covid-19-Härtefallgesuche können vom 1. Februar bis 12. März 2021 eingereicht werden. Die Gesuche müssen korrekt und vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sein.
Gastronomie, BetriebskantinenRestaurationsbetriebe müssen geschlossen bleiben. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Gastronomie für Hotelgäste. Takeaway-Betriebe und Lieferdienste sind erlaubt. Seit 3. März 2021 dürfen Restaurants als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz öffnen, seit 20. März neu werktags zwischen 6 und 23 Uhr. Der Betrieb ist an klare Auflagen geknüpft und untersteht einer Meldepflicht an die Fachstelle Covid-19 (E-Mail: covid19@ow.ch). Zugang haben nur Berufstätige auf Montage, aus dem Landwirtschaftssektor, Handwerker sowie Bau- und Strassenarbeiter. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden und in den Lokalen herrscht – ausser am Tisch – Maskenpflicht. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden und die Kontaktdaten werden erhoben.
Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit «Darüber reden. Hilfe finden.» Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr für unsere körperliche Verfassung. Es drückt bei vielen Menschen auch aufs Gemüt. Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch mit Freunden, Familie oder Profis. Eine Übersicht über Hilfs- und Unterstützungsangebote finden Sie hier: https://bag-coronavirus.ch/hilfe Finanzhilfe für Obwaldner KulturunternehmenDer Kanton Obwalden stellt 400 000 Franken für Obwaldner Kulturunternehmen und Kulturschaffende bereit, die im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Schäden erleiden. 200 000 Franken werden dem Swisslos-Fonds des Kantons entnommen. Die andere Hälfte finanziert der Bund gemäss der Covid-19-Kulturverordnung. Für den Vollzug ist das kantonale Amt für Kultur und Sport sowie die kantonale Kulturkommission zuständig.
Weitere Informationen
Informationen des BundesAls Einstiegsseite für eine umfassende Information zu den Verhaltensregeln, zur Lage in der Schweiz zu den getroffenen Massnahmen und zu Hilfestellungen dient die Internetseite des Bundesamts für Gesundheit BAG: Direkte Links:
Informationen Versammlungen und VeranstaltungenPrivate Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt. Informationen ReisendeQuarantäne Einreiseformular Negatives Testresultat
Informationen Heime und KantonsspitalEs gelten die Schutzkonzepte der Heime, Insitutionen und des Kantonsspitals. Informationen psychiatrische und psychosoziale VersorgungAlle ambulanten und stationären Angebote in der psychiatrischen Grund- und Notfallversorgung in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Luzern bleiben geöffnet.
Beratungsstellen Kantonales SozialamtDie Beratungsstellen beraten und unterstützen Personen in schwierigen persönlichen und familiären Situationen.
Informationen Schulen
Informationen Kitas und Tagesfamilien
Informationen Kinder und Jugendliche
Informationen SportAb dem 1. März gelten für den Sportbetrieb folgende Vorgaben: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind ohne Einschränkungen sowohl Indoor wie auf im Freien erlaubt. In Innenräumen besteht für die Leiterpersonen eine Maskenpflicht. Sportaktivitäten von Personen ab Jahrgang 2000 sind nur im Freien und in Gruppen von maximal 15 Personen möglich. Kann der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, muss eine Maske getragen werden. Es sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt erlaubt. Sporttreibende Gruppen ab 6 Personen (inkl. Leiterpersonen) müssen ein Schutzkonzept haben. Auch die Sportanlagen-Betreiber benötigen ein Schutzkonzept.
Informationen Wirtschaft
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Informationen öffentlicher Verkehr
Informationen Landwirtschaft
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