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Waldverkauf

Waldeigentum

Knapp 87% des Obwaldner Waldes gehört den Korporationen, das heisst, fast ausschliesslich den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Der Anteil des Privatwaldes beträgt rund 13%. Im Gegensatz zu den Wäldern der Korporationen, die sich nur auf wenige Eigentümer verteilen, gehört der Privatwald hunderten von verschiedenen Eigentümern. Eigentümerwechsel sind hier an der Tagesordnung.

Waldverkauf - es gibt rechtliche Einschränkungen

Der private Waldeigentümer kann seinen Wald als Ganzes frei verkaufen oder weitergeben. Eine Teilung des Waldes braucht hingegen die Zustimmung des Regierungsrats. Ebenfalls einer regierungsrätlichen Bewilligung bedarf es, wenn Wald im öffentlich-rechtlichen Eigentum (Bund, Kanton, Gemeinden, Korporationen, Teilsamen, usw.) an Private verkauft werden soll. Diese Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist und die Waldfunktionen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Waldwertschätzung

Bei Erbschaften, Waldkauf und -verkauf stellt der finanzielle Wert des Waldes eine entscheidende Grösse dar. Gestützt auf die Richtlinien zur Schätzung von Waldwerten des Schweizerischen Forstvereins führt das Amt für Wald und Landschaft auf Anfrage Waldwertschätzungen durch.
Wald

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