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Entsendegesetz

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.

Die TAK-Vollzugstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr.

Vollzugstelle TAK Uri, Ob- und Nidwalden
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf

Michael Jacober, Leiter Vollzugstelle

michael.jacober@ur.ch         Telefon 041 875 25 55


Wichtige Links

Keine Schwarzarbeit
Entsendung - Arbeit in der Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Bundesamt für Migration - Meldeverfahren
Ausgleichskasse Obwalden - Online Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
www.arbeit.swiss.ch
Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (SECO)
Lohnrechner

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