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Vernehmlassungsverfahren Gesetz betreffend die Einführung des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft

In der integrierten Aufgaben- und Finanzplanung (IAFP) 2006 – 2009 der Justizverwaltung ist unter Projekte 2006 aufgeführt, dass die kantonale Gesetzgebung an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) vom 18. Juni 2004 (SR 211.231) anzupassen ist.  Es handelt sich also um eine Nachführung von Bundesrecht auf kantonaler Ebene. Die bundesrechtlichen Änderungen treten auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

Zugehörige Objekte

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Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz_Bericht.pdf Download 0 Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz_Bericht.pdf
Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz_Entwurf.pdf Download 1 Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz_Entwurf.pdf
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Einladung zur Stellungnahme.pdf Download 3 Einladung zur Stellungnahme.pdf
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Kantonsverfassung_Ergänzung der Unvereinbarkeitsregelung.pdf Download 5 Kantonsverfassung_Ergänzung der Unvereinbarkeitsregelung.pdf