Jagdpatent
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Wildtiere und Jagd Verantwortlich: Bucher, Cornelia Obwalden ist seit jeher ein Patentjagd-Kanton. Verschiedentliche Vorstösse zur Einführung der Revierjagd hatten keinen Erfolg. 1998 wurde neu das Gästepatent eingeführt. Die aktuellen Bestimmungen, Termine, Gebühren usw. werden in den jährlichen Ausführungsbestimmungen (siehe Dienstleistung "Wildtiere und Jagd") über die Jagdausübung festgelegt. Anmeldung für die Jagd Die Anmeldung für die Jagd erfolgt jeweils im Juli beim Amt für Wald und Landschaft, Flüelistrasse 3, 6060 Sarnen. Mit dem Gesuchsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zulassung Auswärtige Auswärtige aus anderen Kantonen müssen den Obwaldner Jagdlehrgang mit Prüfung absolvieren. Ausnahme: Gemäss Gegenrechtsvereinbarungen werden die Jagdfähigkeitsausweise der Kantone BE und ZG anerkannt. Gästepatent Inhaber des Jagdpatentes können einen Gast zur Jagd einladen. Es können Gäste aus allen Kantonen und aus dem Ausland, die über einen Jagdfähigkeitsausweis, einen aktuellen, anerkannten Treffsicherheitsnachweis und eine vorschriftsgemässe Haftpflichtversicherung verfügen, eingeladen werden. Die Anmeldung erfolgt mit demselben Gesuchsformular.
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