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Verkehr mit Abfällen (Sonder- und andere kontrollpflichtige Abfälle)

Abfälle

Verkehr mit Abfällen (Sonder- und andere kontrollpflichtige Abfälle)

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und die Verordnung des UVEK über die Listen zum Verkehr mit Abfällen bilden die rechtlichen Grundlagen betreffend den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak-Abfälle).

Sie sollen sicherstellen, dass solche Abfälle nur an Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, welche über eine Empfängerbewilligung verfügen. Betriebe, welche Sonderabfälle abgeben, benötigen eine Betriebsnummer.

Seit dem 1. November 2005 sind die Kantone für die Verwaltung der Betriebsadressen und Betriebsnummern zuständig. Betriebsnummern für Betriebe im Kanton Obwalden und das Passwort, welches u.a. für online-Begleitscheine benötigt wird, können beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt bestellt werden. Dazu werden folgende Mindestangaben benötigt:
  • Standort- und Verwaltungsadresse (sofern nicht identisch)
  • Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
  • Telefonnummer / Faxnummer / E-Mail-Adresse


Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Deponie Cholwald

Entsorgungszweckverband Obwalden

abfall.ch

bau.umwelt

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