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Tierzuchtsekretariat

Das Tierzuchtsekretariat ist mit dem Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Tierzuchtgesetzgebung beauftragt. Dies betrifft insbesondere die Abrechnung der Beiträge im Bereich Tierzucht mit Bund und Organisationen. In den letzten Jahren hat die Bedeutung dieser Stelle, insbesondere mit der Auslagerung der Schlachtviehmärkte und der kantonale Tierschauen, abgenommen. Das Tierzuchtsekretariat beaufsichtigt die Organisation und Durchführung dieser Aufgaben.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Landwirtschaft

Verordnung über die Tierzucht, Tierzuchtverordnung

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