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Betriebsdatenerhebung

Koordinierte Landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung (Viehzählung)

Die Daten, welche anlässlich der jährlich im Frühjahr stattfindenden koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung erhoben werden, werden für folgende Aufgaben benötigt:

  • Ausrichtung von Direktzahlungen (Grundlagen und Gesuchstellung)
  • Vollzug Tierseuchengesetzgebung (Beitrag an Tierseuchenkasse & Betriebsregister für TVD/Agate)
  • Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung
  • Statistik (Evaluation und Neuausrichtung agrarpolitischen Massnahmen)

Der Stichtag für die Durchführung der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung (Viehzählung) wird jeweils vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft festgesetzt.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV

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