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15.04.2021 07:57:30
Kantonale Richtplanung
Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument des Kantons zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Der Kanton definiert damit seine mittel- bis langfristigen Planungsabsichten, seinen Handlungsspielraum und stimmt diese mit den Vorhaben des Bundes sowie der Gemeinden und der Nachbarkantone ab. Die Richtplanung des Kantons ist behördenverbindlich und hat von Gesetzes wegen Vorgaben für die nachgelagerte Nutzungsplanung zu formulieren.
Der Obwaldner Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der Richtplan wird in der Regel im Zweijahresturnus angepasst.
Der kantonale Richtplan setzt sich aus Richtplantext und -karte zusammen. Diese sind durch gegenseitige Verweise aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus werden ergänzende Informationen zum kantonalen Richtplan in einem erläuternden Bericht zusammengefasst.
Damit der kantonale Richtplan seiner Funktion als Führungsinstrument gerecht werden kann, wird ein Monitoring und Controlling eingerichtet, mit dem die Zielerreichung der richtplanerischen Festlegungen periodisch überprüft wird und die Berichterstattung an die zuständigen Behörden erfolgen kann.
Der Richtplan 2019 wurde am 12. September 2019 vom Kantonsrat genehmigt. Die Genehmigung des Bundesrates erfolgt voraussichtlich im Mai 2020.
Name | Datum | kategorie_id |
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Kantonaler Richtplan, Das Herz der schweizerischen Raumplanung: Broschüre KPK | 18.02.2020 | broschuere |
Richtplan 2019: Erläuterungsbericht (Stand August 2019) | 12.08.2019 | publikation |
Richtplan 2019: Richtplankarte (Stand Genehmigung Kantonsrat) | 12.09.2019 | publikation |
Richtplan 2019: Richtplantext (Stand Genehmigung Kantonsrat) | 12.09.2019 | publikation |
Richtplanung 2006-2020: Bericht Kurzfassung | 15.03.2007 | publikation |
Richtplanung 2006-2020: Richtplankarte | 15.03.2007 | publikation |
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