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Betriebshilfedarlehen

Die landwirtschaftlichen Betriebshilfedarlehen sind ein Teil der "sozialen Begleitmassnahmen" in der Landwirtschaft und dienen der sozialen Abfederung des Strukturwandels. Betriebshilfedarlehen sind zinslose, rückzahlbare Darlehen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Einerseits dienen sie dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben.

Andererseits können verzinsliche Schulden durch Betriebshilfedarlehen abgelöst werden. Dieses Instrument dient der indirekten Entschuldung existenzfähiger Betriebe. Wurden grössere Investitionen getätigt, können Umschuldungsdarlehen erst nach einer Frist von drei bis fünf Jahren gewährt werden. 

Weitere Informationen
Bundesamt für Landwirtschaft

Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

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